Die Betriebsrente ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Rente und muss separat abgeschlossen werden. Sie wird nicht automatisch mit dem Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt. Die Betriebsrente kannst du beim Personalbüro deines Arbeitgebers einreichen. Die Auszahlung der Betriebsrente beginnt üblicherweise mit 67 Jahren, also mit dem Rentenbeginn. Dabei hast du oft die Wahl, ob das angesparte Kapital monatlich als Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt werden soll. Der Antrag auf Betriebsrente kann gestellt werden, sobald du den definitiven Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten hast. Die notwendigen Unterlagen für den Antrag sind im Grunde dieselben, die du auch für die gesetzliche Rente vorlegen musst. Wichtig ist, dass die Betriebsrente höchstens zwei Jahre rückwirkend ausgezahlt werden kann, daher ist eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert.

Was versteht man unter betrieblicher Altersversorgung?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Form der finanziellen Absicherung im Alter, die vom Arbeitgeber organisiert wird. Es handelt sich dabei um Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses rechtlich verbindlich zusagt. Diese Zusagen werden auch als Versorgungs- oder Pensionszusagen bezeichnet und ergänzen die Rentenansprüche des Arbeitnehmers gegenüber den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die betriebliche Altersversorgung stellt einen Teil der vom Arbeitgeber erbrachten Gegenleistung dar und zählt somit zum Arbeitslohn. Sie wird in der Regel als eine der drei „Säulen“ der finanziellen Altersabsicherung angesehen.

Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise selbst die Leistungen organisieren oder sie durch eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder eine Unterstützungskasse abwickeln lassen. Wie genau die Versorgungszusage gestaltet wird, kann ebenfalls variieren. So kann der Arbeitgeber beispielsweise eine feste Rentenhöhe zusagen oder sich verpflichten, bestimmte Beiträge in eine Versorgung umzuwandeln.

Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) lässt sich nicht pauschal bestimmen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Einer dieser Faktoren sind die eingezahlten Beiträge. Die Beiträge können entweder von dir selbst, von deinem Arbeitgeber oder von beiden zusammen geleistet werden.

Ein großer Vorteil der bAV ist, dass dein Arbeitgeber verpflichtet ist, mindestens 15 Prozent zu deiner betrieblichen Altersvorsorge beizusteuern. Einige Unternehmen übernehmen sogar die gesamten Beiträge für die Betriebsrente ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Andere unterstützen dich dabei, einen Teil deines Bruttogehalts in eine zusätzliche Rentenversicherung einzuzahlen und leisten dabei den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent.

Die Höhe deiner Einzahlungen in die bAV hängt von deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Es gilt jedoch die Faustregel, dass sich die betriebliche Altersvorsorge besonders lohnt, wenn dein Arbeitgeber sich mit 20 Prozent beteiligt.

Wie hoch die betriebliche Altersvorsorge letztendlich ausfällt, hängt also von deinen individuellen Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber und von deinem persönlichen Engagement ab. Bei Fragen kannst du dich jederzeit an deine Sparkasse wenden und eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Wie viel sollte man in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen?

Die Frage, wie viel Du in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen solltest, hängt von Deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Eine Faustregel besagt, dass sich die bAV lohnt, wenn Dein Arbeitgeber sich mit 20 Prozent beteiligt. Das Ausmaß der bAV kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden und hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Du kannst die Höhe basierend auf Deiner individuellen Situation berechnen oder Deine Sparkasse um Beratung bitten.

Je nachdem, welche Form der Altersvorsorge Dein Unternehmen anbietet, kann der Arbeitgeber die Beiträge ganz oder teilweise übernehmen. Einige Unternehmen bieten Betriebsrenten an und übernehmen alle Beiträge, während andere nur den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent leisten und Dich dabei unterstützen, einen Teil Deines Bruttogehalts in eine zusätzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Es gibt viele Vorteile der bAV, wie den Zuschuss vom Unternehmen und eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Zudem sind zum Teil die Beiträge sozialabgaben- und steuerfrei. Wichtig ist, dass Du Dich ausführlich beraten lässt, bevor Du Dich für eine Entgeltumwandlung entscheidest. Wenn Dein Unternehmen Dir eine Betriebsrente anbietet, solltest Du diese allerdings in jedem Fall in Anspruch nehmen.

Wie wirkt sich die Betriebsrente auf meine gesetzliche Rente aus?

Die Betriebsrente kann sich auf deine gesetzliche Rente auswirken, da durch die sogenannte Entgeltumwandlung – also die Umwandlung eines Teils deines Gehalts in Beiträge zur Betriebsrente – dein sozialversicherungspflichtiges Einkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage für Sozialleistungen, wie etwa die Rentenversicherung, reduziert wird. Das bedeutet, dass du weniger in

die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst und später eine etwas geringere gesetzliche Rente erhältst.

Dabei gilt es zu beachten, dass die Entgeltumwandlung auch Beitragspflichten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich ziehen kann. Trotzdem kann die Betriebsrente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein, denn sie hilft dabei, im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten und finanzielle Lücken zu schließen. Zudem hast du als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

Ergänzend dazu wurde zum 01.01.2018 ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt. Nun können Rentner, die Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, zusätzlich bis zu 281,50 Euro monatlich aus einer Betriebsrente erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Wie und wann bekomme ich meine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?

Deine betriebliche Altersvorsorge kannst du dir entweder als lebenslange Rente oder Kapitalzahlung auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt allerdings frühestens zum Renteneintritt. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, die entweder vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer selbst oder in einer Kombination von beiden finanziert wird. Auch geringfügig Beschäftigte haben diesen Anspruch. Der Arbeitgeber ist zudem dazu verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst, gehen deine bisherigen Beiträge nicht verloren. Du kannst deine betriebliche Altersvorsorge zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen, die Beiträge privat weiterzahlen oder deinen Vertrag beitragsfrei stellen. In deinem Todesfall, sofern du einen Hinterbliebenenschutz vereinbart hast, erhalten deine Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente.