Betriebsrente beantragen und nutzen: Alles, was du über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wissen musst

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente.
  • Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG).
  • Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss leisten, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.
  • Die Auszahlung erfolgt frühestens zum Renteneintritt mit 67 Jahren (für Jahrgänge ab 1964).
  • Achtung bei der Einmalzahlung: Sie wird im Auszahlungsjahr voll zum persönlichen Steuersatz besteuert und kann die Steuerlast deutlich erhöhen.
  • Für laufende Betriebsrenten gilt 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 € monatlich – nur der darüberliegende Teil wird mit KV-Beiträgen belegt.
  • Tipp: Beantrage deine Betriebsrente frühzeitig, da rückwirkende Zahlungen nur begrenzt möglich sind.

Die Betriebsrente ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Rente und muss separat abgeschlossen werden. Sie wird nicht automatisch mit dem Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt. Die Betriebsrente kannst du beim Personalbüro deines Arbeitgebers einreichen. Der Antrag auf Betriebsrente kann gestellt werden, wenn du den definitiven Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten hast. Die notwendigen Unterlagen für den Antrag sind im Grunde dieselben, die du auch für die gesetzliche Rente vorlegen musst. Die Auszahlung beginnt mit 67 Jahren, also mit dem Renteneintritt.

Wichtig ist: Beantrage die Betriebsrente frühzeitig, da rückwirkende Zahlungen nur begrenzt möglich sind – wie weit zurück Leistungen gezahlt werden, richtet sich nach deiner Versorgungsordnung bzw. deinem Vertrag und den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Wie die bAV funktioniert, welche Auszahlungsoptionen es gibt und wie du deine Beiträge richtig wählst: Hier erfährst du alles, um optimal für den Ruhestand vorzusorgen.

Was versteht man unter Betriebsrente und betrieblicher Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der finanziellen Absicherung im Alter, die vom Arbeitgeber organisiert wird. Es handelt sich dabei um Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses rechtlich verbindlich zusagt. Diese Zusagen werden auch als Versorgungs- oder Pensionszusagen bezeichnet und ergänzen die Rentenansprüche des Arbeitnehmers gegenüber den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge stellt einen Teil der vom Arbeitgeber erbrachten Gegenleistung dar und zählt somit zum Arbeitslohn. Sie wird als eine der drei „Säulen“ der finanziellen Altersabsicherung angesehen.

Die fünf Wege zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge kann auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden:

  • Direktzusage (Eigenorganisation): Der Arbeitgeber organisiert und erbringt die Leistungen selbst und zahlt sie im Versorgungsfall direkt aus.
  • Direktversicherung: Die Versorgung wird über eine Lebensversicherung abgewickelt, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt.
  • Pensionskasse: Eine eigenständige, meist von einem oder mehreren Unternehmen getragene Versorgungseinrichtung übernimmt die Abwicklung.
  • Pensionsfonds: Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die die Beiträge vergleichsweise frei – auch chancenorientiert am Kapitalmarkt – anlegen darf.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die die Leistungen erbringt und dem Arbeitgeber eine flexible Finanzierung ermöglicht.

Wie genau die Versorgungszusage gestaltet wird, kann ebenfalls variieren. So kann der Arbeitgeber beispielsweise eine feste Rentenhöhe zusagen oder sich verpflichten, bestimmte Beiträge in eine Versorgung umzuwandeln.

Worauf haben Handwerker beim Thema betriebliche Rente Anspruch?

Seit 2002 hat jeder angestellte Handwerker einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber muss dieser Entgeltumwandlung zustimmen – eine Ablehnung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn der Betrieb noch nichts anbietet, ist er verpflichtet, die Umwandlung zu ermöglichen; die Firma wählt dabei Form, Vertrag und Anlage aus.

Beim Thema Altersvorsorge spielt auch die Karriereplanung eine Rolle. Ob und wann eine Weiterbildung zum Meister oder Techniker sinnvoll ist, erläutern wir in diesem Artikel.

Betriebsrente als Einmalzahlung: Lohnt sich das?

Statt einer lebenslangen monatlichen Rente bieten viele Verträge der betrieblichen Altersvorsorge auch die Möglichkeit, das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Diese Einmalzahlung der Betriebsrente schafft Flexibilität, etwa um Schulden zu tilgen, eine Immobilie zu finanzieren oder das Geld selbst anzulegen. Steuerlich hat sie allerdings einen Haken: Die Einmalzahlung wird im Auszahlungsjahr voll zum persönlichen Steuersatz besteuert und kann so die Steuerprogression deutlich nach oben treiben.

Hier findest du Vor- und Nachteile von einmaliger und monatlicher Zahlung zur Übersicht:

KriteriumEinmalzahlung (Kapital)Monatliche Rente
AuszahlungsformGesamtes Kapital auf einen SchlagLebenslange Zahlung in festen Monatsbeträgen
BesteuerungKomplett im Auszahlungsjahr zum persönlichen SteuersatzJährlich zum persönlichen Steuersatz; meist niedriger, da im Ruhestand das Gesamteinkommen sinkt
SteuerprogressionKann die Progression stark nach oben treiben (hohe einmalige Steuerlast)Belastung verteilt sich über viele Jahre, geringere Progressionsspitze
KV-/PV-BeiträgeKapital wird für die Beitragsberechnung auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt; Beiträge fallen 10 Jahre lang anMonatlich auf den Teil über dem GKV-Freibetrag (197,75 € im Jahr 2026); kein Freibetrag in der Pflegeversicherung
FlexibilitätHoch: freie Verwendung für Schuldentilgung, Immobilie oder eigene GeldanlageGering: feste monatliche Zahlung, kein Zugriff auf das Gesamtkapital
LanglebigkeitsschutzNein: das Kapital kann aufgebraucht werdenJa: Zahlung läuft lebenslang, unabhängig vom Alter
PlanungssicherheitEinmaliger Betrag, eigene Anlage- und Verbrauchsstrategie nötigHoch: kalkulierbares, festes Zusatzeinkommen
HinterbliebenenschutzAbhängig vom Vertrag; Restkapital ggf. vererbbarNur bei vereinbartem Hinterbliebenenschutz (Ehe-/Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder)
Geeignet beiKonkretem Kapitalbedarf, anderen vorhandenen Alterseinkünften, AnlageerfahrungWunsch nach planbarem Zusatzeinkommen und Absicherung

Wie hoch ist die Betriebsrente?

Die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) lässt sich nicht pauschal bestimmen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Einer dieser Faktoren sind die eingezahlten Beiträge. Die Beiträge können entweder von dir selbst, von deinem Arbeitgeber oder von beiden zusammen geleistet werden.

Ein großer Vorteil der bAV ist, dass dein Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung verpflichtet ist, mindestens 15 Prozent zu deiner betrieblichen Altersvorsorge beizusteuern, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Einige Unternehmen übernehmen sogar die gesamten Beiträge für die Betriebsrente ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Andere unterstützen dich dabei, einen Teil deines Bruttogehalts in eine zusätzliche Rentenversicherung einzuzahlen und leisten dabei den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent.

Die Höhe deiner Einzahlungen in die bAV hängt von deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Es gilt jedoch die Faustregel, dass sich die betriebliche Altersvorsorge besonders lohnt, wenn dein Arbeitgeber sich mit mindestens 20 Prozent beteiligt.

Wie genau die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge letztendlich ausfällt, hängt also von deinen individuellen Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber und von deinem persönlichen Engagement ab.

Tipps zu Gehaltsverhandlungen findest du hier.

Wie wirkt sich die Betriebsrente auf meine gesetzliche Rente aus?

Die Betriebsrente kann sich auf deine gesetzliche Rente auswirken, da durch die sogenannte Entgeltumwandlung – also die Umwandlung eines Teils deines Gehalts in Beiträge zur Betriebsrente – dein sozialversicherungspflichtiges Einkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage für Sozialleistungen, wie etwa die Rentenversicherung, reduziert wird.

Das bedeutet, dass du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst und später eine geringere gesetzliche Rente erhältst.

Dabei gilt es zu beachten, dass die Entgeltumwandlung auch Beitragspflichten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich ziehen kann. Für laufende Betriebsrenten gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 allerdings ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Nur der darüber liegende Teil der Betriebsrente wird mit Krankenversicherungsbeiträgen belegt. In der sozialen Pflegeversicherung gibt es keinen solchen Freibetrag. Trotzdem kann die Betriebsrente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein, denn sie hilft dabei, im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten und finanzielle Lücken zu schließen. Zudem hast du als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sogar einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

Ergänzend dazu wurde zum 01.01.2018 ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt. Nun können Rentner, die Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, zusätzlich bis zu 281,50 Euro monatlich aus einer Betriebsrente erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Wie und wann bekomme ich meine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?

Deine betriebliche Altersvorsorge kannst du dir entweder als lebenslange Rente oder Kapitalzahlung auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt allerdings frühestens zum Renteneintritt. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, die entweder vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer selbst oder in einer Kombination von beiden finanziert wird.

Auch geringfügig Beschäftigte haben diesen Anspruch. Der Arbeitgeber ist zudem dazu verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst, gehen deine bisherigen Beiträge nicht verloren. Du kannst deine betriebliche Altersvorsorge zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen, die Beiträge privat weiterzahlen oder deinen Vertrag beitragsfrei stellen. Im Todesfall, sofern du einen Hinterbliebenenschutz vereinbart hast, erhalten deine Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente.

Weitere Quellen, die dir zum Thema betriebliche Altersvorsorge weiterhelfen können:

  • Deutsche Rentenversicherung: Die offizielle Webseite der Deutschen Rentenversicherung bietet detaillierte Informationen über die gesetzliche Rentenversicherung und die Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente. Deutsche Rentenversicherung – Betriebsrente
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Das BMAS stellt umfassende Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zur Verfügung, mit detaillierten Erläuterungen zu rechtlichen Grundlagen und Arbeitgeberpflichten. BMAS – Betriebliche Altersvorsorge
  • Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale bietet unabhängige und verständliche Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und gibt Ratschläge zu Themen wie Entgeltumwandlung, Beiträgen und Rentenauszahlung. Verbraucherzentrale – Betriebliche Altersvorsorge

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge im Handwerk

Was ist eine Betriebsrente und wie funktioniert sie?

Die betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente aufzubauen. Dabei wird ein Teil des Gehalts in eine Altersvorsorge umgewandelt, was als Entgeltumwandlung bezeichnet wird. Arbeitgeber unterstützen häufig durch Zuschüsse zur bAV, und diese Beiträge sind meist steuerfrei und sozialabgabenfrei.

Ab wann wird meine Betriebsrente ausgezahlt?

Die Betriebsrente wird ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt, das im jeweiligen Versorgungsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt ist. In den meisten Fällen beginnt die Auszahlung mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, aktuell 67 Jahre (für Jahrgänge ab 1964). Viele Versorgungsordnungen erlauben auch eine vorzeitige Auszahlung, die in den meisten Fällen allerdings mit Abschlägen verbunden ist. Ab wann die Auszahlung der Betriebsrente erfolgt, hängt also entweder vom Renteneintritt oder den Regelungen der Versorgungsordnung ab.

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge im Handwerk?

Für Handwerksbetriebe und ihre Arbeitnehmer bietet die betriebliche Altersvorsorge zahlreiche Vorteile. Dazu gehören eine zusätzliche Absicherung im Alter, steuerliche Vorteile durch die Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschüsse. Zudem stärken bAV-Angebote die Attraktivität von Betrieben als Arbeitgeber.

Welche Durchführungswege gibt es für die betriebliche Altersvorsorge?

Es gibt mehrere Durchführungswege für die bAV, darunter die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Jeder Durchführungsweg hat seine eigenen Vor- und Nachteile, die je nach Unternehmen und Arbeitnehmer unterschiedlich relevant sein können.

Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und darauf abzielt, die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland attraktiver zu gestalten, insbesondere für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, indem es staatliche Förderungen, steuerliche Vorteile und verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse eingeführt hat.

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge im Handwerk besonders wichtig?

Besonders im Handwerk kann die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Handwerksbetriebe zeichnen sich oft durch kleinere und mittlere Betriebe aus, in denen die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht immer eine ausreichende Altersrente gewährleistet. Eine Betriebsrente bietet daher eine zusätzliche Absicherung.

Müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge leisten?

Ja, seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 müssen Arbeitgeber bei Neuverträgen zur betrieblichen Altersvorsorge einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent der umgewandelten Entgeltbeträge leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Kann ich meine Betriebsrente als Einmalzahlung erhalten?

In vielen Verträgen ist die Auszahlung auf einen Schlag möglich. Arbeitnehmer können den angesparten Betrag auf diese Weise als Ganzes und auf einmal erhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass eine solche Auszahlung nach dem persönlichen Steuersatz besteuert wird.

Eine Betriebsrente ist nur so gut wie der Arbeitgeber, der sie anbietet.