Du bist unzufrieden in Deinem Job, hast innerlich vielleicht schon gekündigt und machst nur noch Dienst nach Vorschrift? Dir ist die Motivation flöten gegangen, dafür sind Routine und Langeweile an der Tagesordnung? Du steckst fest und möchtest beruflich weiterkommen? Dann ist die Kündigung Deines Arbeitsvertrages Dein Thema. Gehe hierbei aber überlegt und korrekt vor, denn es gibt einige Stolpersteine zu beachten. Du musst Dich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten, genauer gesagt an die, die im Arbeitsvertrag steht. Das Gleiche gilt natürlich auch für Deinen Arbeitgeber, falls er Dir kündigen will. Die Kündigungsfristen sind im Arbeitsrecht manifestiert – diese kann keiner umgehen. Die Kündigungsfristen findest Du im Arbeitsvertrag oder sie werden durch einen Tarifvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB).

Kündigung Arbeitsvertrag: Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen? 

Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen sich an die Kündigungsfristen halten. Diese ergeben sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen werden, sind diese rechtskräftig. Dies ist besonders wichtig für Angestellte, die schon länger in einem Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber stehen. Gemäß § 622 Abs. 1 BGB dürfen Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Es ist jedoch möglich, dass Dein Arbeitsvertrag an einen Tarifvertrag gekoppelt und dies mit einer längeren Frist verbunden ist.

Ist ein Tarifvertrag vorhanden, greift dieser, wenn dieser für den Arbeitnehmer günstiger ist. Geht aus dem Arbeits­vertrag keine gesonderte Regelung hervor, ist die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) maßgebend. 

Ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen ist die Kündigung ungültig. Wenn Dir Dein Arbeitgeber gekündigt hat, solltest Du zunächst kontrollieren, ob es sich um eine fristgerechte ordentliche Kündigung handelt oder ob diese anfechtbar ist. Manchmal begehen Unternehmen Formfehler, dann ist die Kündigung hinfällig und muss neu ausgesprochen bzw. schriftlich fixiert werden. Liegt ein solcher Fehler vor, gilt die Kündigung als unwirksam – das Arbeitsverhältnis besteht in dem Fall fort. Der Arbeitgeber muss dann das Kündigungsschreiben neu und fehlerfrei formulieren, sonst ist diese nicht rechtmäßig.

Wie verhält es sich bei der außerordentlichen oder fristlosen Kündigung?

Anders ist es bei der außerordentlichen oder fristlosen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung bist Du als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, einen triftigen Grund zu nennen. Entscheidend dabei ist, dass die außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen ab Feststehen des Kündigungsgrundes erfolgt. Sobald das Kündigungsschreiben mit dem genannten wichtigen Beweggrund beim Arbeitgeber eintrifft, wird das Arbeitsverhältnis für aufgelöst erklärt.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung können folgende Vorfälle sein:

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Mobbing
  • Nicht gewährleistete Arbeitsschutzbedingungen
  • Wiederholt verzögerte Gehaltszahlung oder ausbleibende Zahlung vonseiten des Arbeitgebers

Die außerordentliche und die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist identisch. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer darf das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein gravierender Anlass vorliegt (Außerordentliche Kündigung, § 626 BGB). Eine Frist muss bei einer außerordentlichen Kündigung nicht beachtet werden. Sie zielt darauf ab, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort wirksam wird.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer – wie wird diese berechnet?

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Regeln halten, damit die Kündigung wirksam ist. Hier greift das Arbeitsrecht. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist, wenn der Arbeitnehmer sehr lange bei ihm beschäftigt war. Wenn Dir Dein Arbeitgeber kündigt, orientiert sich dessen Kündigungsfrist daran, seit wann Du in seinem Unternehmen tätig bist.

Wie kündige ich meinen Arbeitsvertrag richtig? 

Folgendes gilt es zu beachten, damit Dein Kündigungsschreiben rechtswirksam ist:

1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Die Bedingungen gehen aus dem Vertrag hervor.

2. Frist: Die rechtliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

3. Unterschrift: Das Kündigungsschreiben ist nur gültig, wenn es handschriftlich unterschrieben wird.


Ein Grund für die Kündigung muss nicht aufgeführt werden. Hier darfst Du Dich bedeckt halten.

Musterschreiben Kündigung

Ordentliche Kündigung meines Arbeitsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Unter Wahrung der Kündigungsfrist ist dieser gemäß meiner Berechnung am xxx.

Ich bitte Sie, mir den Erhalt meiner Kündigung und das Austrittsdatum schriftlich zu bestätigen und mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zukommen zu lassen.

Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Wie sollte die Kündigung durch den Arbeitnehmer ablaufen?

Aus § 622 BGB, Absatz 1 geht hervor: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Wenn Du die Firma am Monatsende verlassen willst, muss Deine schriftliche Kündigung spätestens am 2. des Monats dem Arbeitgeber vorliegen, es sei denn, es sind längere Kündigungsfristen vertraglich vereinbart worden. Eine ordentliche Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Ganz wichtig: Lass Dir den Empfang der Kündigung bestätigen – nur so bist Du auf der sicheren Seite!

Darf ich jeden Tag kündigen oder zum Monatsende bzw. zum Monatsanfang wie nach der Probezeit?

Dein Kündigungswille tritt kurzfristig auf? Dir reicht es und Du möchtest möglichst schnell aus dem Vertrag raus? Du hast schon bei einem neuen Arbeitgeber zugesagt? Dann denke unbedingt daran, dass es für Deine Kündigung einen „Stichtag“ gibt. Ein einziger übersehener Tag kann bewirken, dass Deine Kündigung erst einen Monat später oder sogar erst zum nächsten Quartal rechtskräftig wird.

Beachte auch: Vier Wochen Kündigungsfrist entsprechen nicht einem Monat, sondern exakt 28 Tagen. Laut dem Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können allerdings in bestimmten Fällen unterschiedliche gesetzliche Fristvorschriften zur Anwendung kommen. Die jeweilige Frist ist meist davon abhängig, wie lang das Arbeitsverhältnis schon besteht. Es existieren gestaffelte gesetzliche Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB, die für beide Parteien gelten.

Wie muss eine Kündigung formuliert werd

Hier gibt es eine feste Regel. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers erfordert in jedem Fall die Schriftform, um wirksam zu sein. Das betrifft auch einen vereinbarten Auflösungsvertrag. Eine Kündigung in elektronischer Form (E-Mail) ohne handschriftliche Unterzeichnung ist unwirksam. Aus der Kündigung des Arbeitnehmers müssen zwei Dinge klar hervorgehen:

  • Dass er das Arbeitsverhältnis beenden will.
  • Wann er die Firma verlassen möchte.

Der Arbeitnehmer ist nicht zu einer Begründung seiner Absicht verpflichtet.

Geht Deine Kündigung dem Arbeitgeber nicht schriftlich zu, ist sie gemäß § 125 BGB unwirksam. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis aufrecht und die Kündigung wird für nichtig erklärt.

Wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Schriftform hält, muss sich der Arbeitnehmer nicht an die normalerweise greifende dreiwöchige Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG halten. Diese Frist gilt nämlich nur für Kündigungsschreiben. Liegt die Kündigung durch den Arbeitgeber nicht schriftlich vor, entfällt die Fristsetzung. Somit ist ein eventuelles Versäumnis des Arbeitnehmers ausgeschlossen.

Wie werden Kündigungen richtig zugestellt?

Deine Kündigung ist erst gültig, wenn sie der Arbeitnehmer erhalten hat. Erspar Dir also eine ungeschickte Vorgehensweise mit Konsequenzen. Wenn ihr im Streit auseinandergeht, kann es sein, dass Dein Chef auf einen Nachweis der Zustellung pocht und Dich nicht aus dem Vertrag lässt. Deshalb solltest Du Deine Kündigung per Einschreiben versenden oder Dir den Empfang persönlich mit Unterschrift bestätigen lassen. Ansonsten riskierst Du, dass Deine ordentliche oder außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Beachte außerdem, dass Dein Arbeitgeber Deine Kündigung spätestens am letzten Tag des Monats in Händen halten muss. 

Wie erfolgt eine Kündigung in der Probezeit?

Als Arbeitnehmer hast Du hier einen entscheidenden Vorteil. Wenn Du noch in der Probezeit bist, kommst Du früher aus dem Arbeitsvertrag. Auch das ist im Arbeitsrecht verankert. Es gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Du musst auch nicht zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Die Frist startet ab der Zustellung Deines handschriftlich unterzeichneten Kündigungsschreibens und ist dann sofort wirksam. Deine Kündigung kann jederzeit erfolgen. Dein Arbeitsverhältnis endet exakt 14 Tage nach der Kündigung beim Arbeitgeber. Auch einen Tag, bevor Deine Probezeit abläuft, ist eine Kündigung wirksam. Das Gleiche gilt für den Arbeitgeber. Einen Grund für die Kündigung müssen beide Seiten nicht angeben. Deine Probezeit darf übrigens maximal sechs Monate betragen. 

Fazit:

Wenn Du täglich mit zusätzlichen Aufgaben überschüttet wirst oder Du den Anforderungen nicht gewachsen bist, kann sich dies negativ auf Deine Gesundheit auswirken. Dauerstress macht krank. Dann suche Dir lieber einen Arbeitgeber, bei dem die Work-Life-Balance für Dich passt. Auch wenn es keine Aufstiegschancen und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt oder wenn das Arbeitsklima schlecht ist, solltest Du über einen Jobwechsel nachdenken. Du fühlst Dich unterfordert und trittst beruflich auf der Stelle? Das Leben ist zu kurz für einen schlechten Job! Behalte Deine persönliche Weiterentwicklung im Auge. Vielleicht wartet schon ein TOP-Stellenangebot auf Dich!

Es ist jedoch immer besser erst dann zu kündigen, wenn bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden wurde. Ansonsten musst Du mit einer Sperrfrist rechnen und verzichtest dabei auf Arbeitslosengeld. Das kann schnell zu einem Loch in Deiner Finanzkasse führen. Handele überlegt und nicht im Affekt, nur weil Du Dich über etwas in Deinem Job, über etwas geärgert hast oder es Konflikte mit Deinem Vorgesetzten gibt. Dies kann Dich teuer zu stehen kommen und Deine Karriere zurückwerfen. Wenn die Zeit aber reif ist für eine Kündigung, dann verweile nicht aus Gewohnheit in einem Job, der Dich nicht weiterbringt und herunterzieht. Suche nach der besten Lösung für Dich. Beachte bei Deinem Kündigungsvorhaben auch, ob und wie viel Urlaub Dir noch zusteht und wie viele Tage Du nach der Deiner Kündigung im Unternehmen verbringen musst.

Ein lukratives und vielversprechendes Jobangebot sollte Dich allerdings nicht dazu verleiten, außerordentlich zu kündigen. Wenn Dir durch den Arbeitgeber ordentlich gekündigt wird, erhältst Du Arbeitslosengeld. Demnach stehst Du finanziell besser da und kannst Dir in Ruhe einen neuen Job suchen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, ein klärendes Gespräch mit Deinem Arbeitgeber zu führen oder auf eine andere Position im Unternehmen zu rutschen. Von einem Aufhebungsvertrag ist allerdings abzuraten, da dies meist Nachteile für den Arbeitnehmer mit sich bringt. Der Betriebsrat wird beim Aufhebungsvertrag nicht hinzugezogen. Darüber hinaus kommt der spezielle Kündigungsschutz für Schwangere oder Schwerbehinderte an dieser Stelle nicht zur Anwendung. Auch hier musst Du mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Der Aufhebungsvertrag sollte auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Agentur für Arbeit unterschrieben werden.