Eine Arbeitserlaubnis, auch als Aufenthaltstitel oder Arbeitsgenehmigung bezeichnet, ist eine Genehmigung, die es ausländischen Arbeitnehmern ermöglicht, in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen.
Sie wird als Eintragung in den Aufenthaltsdokumenten der sogenannten „Drittstaatsangehörigen“ vorgenommen und erlaubt ihnen das Leben und Arbeiten in einem EU-Mitgliedstaat.
Deutsche Staatsbürger haben diese Erlaubnis automatisch und damit freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ausländische Arbeitnehmer müssen je nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel in der Regel eine Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen.
Um eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer, der nicht aus Deutschland kommt, einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein und verschiedene Dokumente, wie das Antragsformular und der Arbeitsvertrag, vorgelegt werden. Ob ein ausländischer Bewerber eine Arbeitserlaubnis erhält, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.
Eine Arbeitserlaubnis ist notwendig für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die in Deutschland arbeiten möchten, es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen.
Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis in Deutschland
Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland setzt voraus, dass du kein EU-Bürger bist und dass du Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hast. Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot für dich in Deutschland vorliegen und deine Beschäftigung darf den deutschen Arbeitsmarkt nicht benachteiligen.
Zudem müssen für dich als ausländischen Arbeitnehmer gleiche Bedingungen gelten wie für deutsche Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitszeiten, Urlaubstage und Entgelt.
Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet über die Erteilung deiner Arbeitserlaubnis und berücksichtigt dabei deine berufliche Qualifikation und die ausgewählte Berufsgruppe.
Du musst in einem Beruf arbeiten, der nach deutschem Recht zugelassen ist, und du benötigst gute deutsche Sprachkenntnisse. Zusätzlich zur Arbeitserlaubnis brauchst du auch eine Aufenthaltserlaubnis.
Beide Genehmigungen erhältst du durch einen Antrag bei der Ausländerbehörde. Bei der Beantragung musst du bestimmte Dokumente vorlegen, darunter ein Antragsformular, eine Zusage des Arbeitgebers zur Anstellung oder den Arbeitsvertrag und eine detaillierte Stellenbeschreibung vom Arbeitgeber.
Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, brauchst du erstmal eine Arbeitsstelle. Dein zukünftiger Arbeitgeber wird dir eine Jobbeschreibung geben, in der steht, unter welchen Bedingungen du arbeiten wirst. Mit dieser Beschreibung gehst du zur Ausländerbehörde, die du in der Regel in der Gemeinde findest, in der du wohnst. Dort stellst du einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis.
Der Prozess kann etwas dauern, da die Behörde prüfen muss, ob du unter den gleichen Bedingungen und für das gleiche Geld arbeitest wie andere in derselben Position bei der Firma. Die Behörden sind bestrebt, dir so schnell wie möglich eine Erlaubnis auszustellen, da in vielen Bereichen neue Arbeitskräfte benötigt werden. Sie prüfen aber auch, ob du die richtigen Qualifikationen für den Job hast.
Wichtig zu beachten ist, dass deine Deutschkenntnisse einen großen Einfluss auf deine Jobchancen haben können. Je besser du Deutsch sprichst, desto besser stehen deine Chancen auf einen guten Job.
Bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Ob du eine Arbeitserlaubnis bekommst, hängt von deiner individuellen Situation ab. Wenn du eine Aufenthaltsgestattung oder einen Ankunftsnachweis hast, ist dein Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt. Selbständige Tätigkeiten sind generell nicht erlaubt. Wenn du als Beschäftigte*r arbeiten möchtest, musst du eine Arbeitserlaubnis bei deiner Ausländerbehörde beantragen, bevor du anfängst zu arbeiten.
Als Asylbewerber*in kannst du eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn du bereits seit 3 Monaten in Deutschland bist und nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen musst. Lebst du noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung, kannst du nach 6 Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn du minderjährige Kinder hast. Ohne minderjährige Kinder und in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnend, kannst du nach 9 Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen.
Ausnahmen von der Arbeitserlaubnis
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So bekommst du keine Arbeitserlaubnis, wenn dein Asylantrag wegen einem Dublin-Verfahren abgelehnt wurde oder wenn du aus einem „sicheren“ Herkunftsland kommst und dein Asylantrag nach dem 31. August 2015 abgelehnt wurde.
Bei Personen mit Duldung gelten ähnliche Regeln. Sie können eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn sie bereits seit 3 Monaten in Deutschland sind und nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen.
Jedoch erhalten sie keine Arbeitserlaubnis, wenn sie ihre Abschiebung durch „fehlende Mitwirkung oder Täuschung“ verhindert haben oder wenn sie aus einem „sicheren“ Herkunftsland kommen und ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.
Wichtig ist, dass die Arbeitserlaubnis nicht generell gilt, sondern für eine ganz bestimmte Arbeitsstelle. Dein zukünftiger Arbeitgeber muss dazu ein Formular über die Arbeitsstelle ausfüllen und du musst den „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“ ausfüllen.
Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis automatisch auch arbeiten?
Ob du mit einer Aufenthaltserlaubnis automatisch auch arbeiten kannst, hängt von der Art der Erlaubnis und den in ihr enthaltenen Bedingungen ab. Eine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit ist nicht automatisch gegeben, sondern muss ausdrücklich in der Aufenthaltserlaubnis vermerkt sein.
Dies kann entweder direkt in der Erlaubnis eingetragen oder auf einem Zusatzblatt dokumentiert sein, insbesondere wenn die Erwerbstätigkeit mit Auflagen verbunden ist.
Inhaber einer Niederlassungserlaubnis sind generell zur Ausübung einer auflagenfreien Erwerbstätigkeit berechtigt, hier ist die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bereits eingedruckt.
Nachziehende Familienangehörige dürfen mit Erteilung des Aufenthaltstitels sofort jede Erwerbstätigkeit ausüben.
Wenn du dich bereits seit mindestens vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhältst, kann dir die Ausübung jeder Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden.
Was muss ich beachten, wenn meine Aufenthaltserlaubnis abläuft?
Bevor deine Aufenthaltserlaubnis abläuft, ist es wichtig, einen Antrag auf Verlängerung oder auf einen anderen Aufenthaltstitel zu stellen. Diese Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, d.h. vor Ablauf der Geltungsdauer. Wenn du dies tust, gilt dein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung kann erhebliche rechtliche Nachteile haben, da dein weiterer Aufenthalt dann unerlaubt wäre.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel familiären Gründen oder politischen Aspekten. Die Verlängerung ist nur möglich, wenn die Bedingungen, die bei der Ersterteilung gefordert wurden, weiterhin bestehen.
Du bist nicht verpflichtet, ständig deinen Pass oder Passersatz bei dir zu haben. Du musst jedoch in der Lage sein, diese auf Anforderung von Behörden vorzulegen. Achte darauf, rechtzeitig Anträge für einen neuen Pass zu stellen, falls dein aktueller abläuft oder verloren geht.
Falls du in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hast, kannst du eventuell eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer entsprechenden Beschäftigung erhalten.