Eine Änderungskündigung ist im Arbeitsrecht eine spezielle Form der Kündigung, die von Arbeitgebern ausgesprochen wird. Hierbei geht es nicht um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern um die Änderung der Arbeitsbedingungen. Das kann zum Beispiel eine Veränderung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes oder des Gehalts sein.
Stell dir vor, dein Arbeitgeber möchte, dass du zukünftig an einem anderen Standort arbeitest, du aber nicht einverstanden bist. In diesem Fall könnte dein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Die Änderungskündigung besteht dann aus zwei Teilen: Erstens der Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages und zweitens dem Angebot eines neuen Vertrags mit den geänderten Bedingungen.
Du hast dann die Wahl, das neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Nimmst du das Angebot an, wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Lehnt du das Angebot ab, endet das Arbeitsverhältnis mit der Kündigungsfrist. Allerdings hast du auch die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungsschutzklage einzureichen, um die Änderungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Änderungskündigung strengen rechtlichen Anforderungen unterliegt und nur in bestimmten Fällen zulässig ist. Daher ist es ratsam, sich bei Erhalt einer Änderungskündigung rechtlich beraten zu lassen.
Ist eine Änderungskündigung ein neuer Vertrag?
Eine Änderungskündigung ist tatsächlich sowohl das Ende eines bestehenden Arbeitsvertrages als auch das Angebot eines neuen Vertrags mit veränderten Bedingungen. Wenn du eine Änderungskündigung annimmst, bedeutet dies, dass du einen neuen Vertrag mit den angepassten Bedingungen abschließt. Lehnt man die Änderungskündigung ab, endet nur der bestehende Vertrag.
Die Änderungskündigung ist im § 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelt. Sie beinhaltet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und bietet gleichzeitig die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen an. Wenn eine Änderungskündigung abgelehnt wird, löst sich das Arbeitsverhältnis fristgerecht auf.
Dieser Vorgang ist recht komplex. Die Änderungskündigung ist nicht nur eine Kündigung, sondern gleichzeitig auch ein „Jobangebot“. Man hat als Arbeitnehmer die Wahl, die Änderungskündigung anzunehmen oder abzulehnen. Wenn man das neue Jobangebot ablehnt, endet das bisherige Arbeitsverhältnis. Es ist also wichtig, sich gut zu überlegen, wie man auf eine Änderungskündigung reagiert. Beachte, dass für Änderungskündigungen klare Voraussetzungen gelten und sowohl gesetzliche als auch vertragliche Fristen und Verhaltensregeln eingehalten werden müssen.
Wie gehst du als Arbeitnehmer mit einer Änderungskündigung um?
Als Arbeitnehmer kannst du auf eine Änderungskündigung auf verschiedene Weisen reagieren. Erstens, du kannst die Änderung ohne Vorbehalt annehmen. Hierbei musst du beachten, dass du eine Frist von drei Wochen zur fristgerechten Annahme hast. Nach Ablauf der Kündigungsfrist tritt die Änderung in Kraft.
Eine andere Möglichkeit ist die Annahme unter Vorbehalt. In diesem Fall wird die Annahme wirksam, wenn die Kündigung wirksam ist. Du hast auch das Recht, vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen, ob die Kündigung bzw. die geänderten Bedingungen sozialwidrig sind. Hier gilt ebenfalls die Frist von drei Wochen. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts musst du die neuen Bedingungen vorläufig akzeptieren. Sollte die Kündigung unwirksam sein, bleiben deine vorherigen Arbeitsbedingungen unverändert.
Die dritte Möglichkeit ist die Ablehnung des neuen Angebots. Mit der Ablehnung der Änderungskündigung wandelt sich die Kündigung zur „normalen“ Kündigung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.
Schließlich kannst du auch Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung erheben. Ist die Kündigung wirksam, so endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist. Ignorierst du die Änderungskündigung, endet das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Kündigungsfrist, sollte die Kündigung wirksam sein. Es ist wichtig, dass du dich aktiv mit der Änderungskündigung auseinandersetzt, um deine Rechte als Arbeitnehmer zu wahren.
Wie werden bei einer Änderungskündigung Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist berücksichtigt?
Die Betriebszugehörigkeit spielt bei einer Änderungskündigung eine wichtige Rolle, da sie sich direkt auf die Kündigungsfristen auswirkt. Während Arbeitnehmer, die sich in einer maximal halbjährigen Probezeit befinden, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen rechnen müssen, verlängert sich diese Frist bei einer längeren Betriebszugehörigkeit. So müssen Mitarbeiter, die zwischen 7 Monaten und 2 Jahren im Betrieb sind, mindestens vier Wochen vor einer Kündigung informiert werden. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren verlängert sich diese Frist sogar auf sechs Monate. Alle Kündigungsfristen sind in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgeschlüsselt.
Eine Änderungskündigung kannst du unter Vorbehalt annehmen. Das bedeutet, du stimmst der Änderung deines Arbeitsvertrages zu, behältst dir aber vor, die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen. Dies muss deinem Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist mitgeteilt werden. Bei Ablehnung der Änderungskündigung, wandelt sich diese automatisch in eine Beendigungskündigung um und dein Arbeitsverhältnis endet zum Ablauf der Kündigungsfrist. Daher ist es ratsam, vor einer Entscheidung Expertenrat einzuholen und alle Optionen sorgfältig zu prüfen.