Du bist krank und kannst nicht zur Arbeit gehen? Die gute Nachricht: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich verankert. Aus § 3 (Entgeltfortzahlungsgesetz), geht alles genau hervor. Dein Arbeitgeber ist also an diesen Paragrafen gebunden und dazu verpflichtet, die Krankmeldung zu akzeptieren.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie funktioniert das?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall heißt, dass ArbeitnehmerInnen, wenn sie krank sind, infolge ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber weiterhin ihr Gehalt in voller Höhe beziehen. Dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung existiert für sechs Wochen. Tritt danach eine andere Erkrankung in Verbindung mit Arbeitsunfähigkeit auf, besteht der Anspruch des gesetzlich versicherten Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung erneut für sechs Wochen.

Wer erhält eine Lohnfortzahlung?

Alle Arbeitnehmer*innen, die seit mindestens vier Wochen (§ 3 Abs. 3 EFZG) in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, bekommen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese gesetzliche Regelung betrifft nicht nur Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte, sondern auch Minijobber und Saisonarbeiter. Bedingung dafür ist ein vorliegender Arbeitsvertrag.

Auszubildende haben sechs Wochen lang Anspruch auf die vertraglich fixierte Ausbildungsvergütung.

Auch in der Probezeit kannst Du die Lohnfortzahlung erhalten, vorausgesetzt, Du arbeitest seit mindestens vier Wochen für die Firma.

Länger als sechs Wochen krank – und nun?

Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, beziehst Du keine Lohnfortzahlung mehr vom Arbeitgeber. Dann tritt das Krankengeld an diese Stelle. Dieses wird von der GKV gezahlt, um diese Leistung zu erhalten, musst Du zwingend gesetzlich krankenversichert sein. Ab dem 43. Krankheitstag erhältst Du dann das Krankengeld, das eine Lohnersatzleistung darstellt und in der Höhe unter der Lohnfortzahlung liegt.

Wie hoch fällt das Krankengeld aus?

Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, zahlt Dir normalerweise Deine Krankenkasse 70 Prozent von Deinem Lohn. Auch wenn Du nach sechs Wochen erneut gesundheitsbedingt ausfällst und es sich um die gleiche Erkrankung handelt, gibt es keine Lohnfortzahlung mehr von Deinem Arbeitgeber. Dies gilt auch für chronische Erkrankungen. In diesem Fall beziehst Du ebenfalls Krankengeld von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung.

Ab wann greift die Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tritt ab dem Ausstellungsdatum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kraft. Wenn ein Tarifvertrag vorliegt, kann dies variieren. Entscheidend dabei ist jedoch, dass diese Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers ist.

Reicht eine mündliche Krankmeldung aus, für die Lohnfortzahlung?

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können ihren Arbeitgeber vorab telefonisch über ihren Krankenstand informieren. Der Arbeitgeber kann jedoch den schriftlichen Nachweis fordern. Die ärztlich ausgestellte Bescheinigung dokumentiert die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Dieses Attest kann persönlich dem Arbeitgeber übergeben oder postalisch/elektronisch versendet werden.

Einige Arbeitgeber tolerieren Krankmeldungen und damit verbundene Fehlzeiten von bis zu drei Tagen ohne das Einfordern einer AU-Bescheinigung.  Rechtlich gesehen darf der Arbeitgeber aber jederzeit, also schon am ersten Fehltag, einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Juristisch gesehen ist eine telefonische Krankmeldung also nicht ausreichend.

Kann man sich rückwirkend krankschreiben lassen?

Gemäß § 5 der Arbeitsunfähigkeit-Gesetzgebung obliegt eine rückwirkende Krankschreibung dem Ermessen des Arztes.

Sie darf maximal drei Tage rückdatiert werden, Samstage, Sonntage und Feiertage eingeschlossen.

Krank im Urlaub – wie verhalte ich mich jetzt?

Wenn Du in Deinem Urlaub krank wirst und den entsprechenden medizinischen Nachweis vorlegen kannst, werden Dir die Urlaubstage, die Du nicht nutzen konntest, gutgeschrieben. Der Arbeitgeber darf das Urlaubsgeld nicht mit dem Gehalt verrechnen.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Wenn ein Arbeitsunfall der Krankmeldung zugrunde liegt, greift die Sonderregelung. Der Arbeitsunfall muss dem Betriebsarzt  oder Durchgangsmediziner gemeldet und der Arbeitnehmer diesem zur Untersuchung vorgestellt werden. Attestiert der Arzt die Arbeitsunfähigkeit, erhält der Mitarbeiter ebenfalls sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Nach Ablauf dieser Frist gibt es Krankengeld, das Unfallversicherung oder Krankenkasse zahlen. Wer für die Kosten schließlich aufkommt, entscheiden beide Leistungsträger gemeinsam. Existiert eine Berufsgenossenschaft, ist  „Verletztengeld“ fällig. Die GKV übernimmt im Auftrag der Berufsgenossenschaft die Zahlung von 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, diese übersteigt allerdings nicht den regelmäßigen Nettolohn.

Was fällt unter „selbst verschuldete“ Arbeitsunfähigkeit?

Passiert etwa ein Unfall infolge von Alkohol am Steuer, muss der Arbeitgeber im Falle Deiner Arbeitsunfähigkeit nicht zahlen. Die Krankenkasse ist dann der zuständige Ansprechpartner. Auch bei grober Fahrlässigkeit wie Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage kannst Du als Fahrer nicht mit einer Lohnfortzahlung vonseiten des Arbeitgebers rechnen.

Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Du einen Nebenjob ausübst und dieser mit einem Risiko verbunden ist. Es ist von großer Wichtigkeit, dass Du Deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informierst, sonst kann es passieren, dass Du Deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verlierst.

Ich übe nebenbei einen Minijob aus. Muss ich mir diesen von meinem Hauptarbeitgeber genehmigen lassen?

Eine direkte Genehmigung vom Arbeitgeber gibt es nicht. Dennoch ist es besser, wenn Du Deinen Chef oder Deine Chefin über Deine Nebentätigkeit informierst.

Achtung, Ausnahme: Sollte jedoch eine bestimmte Klausel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen, ist die vorherige Zustimmung des Arbeitgebers zum Nebenjob erforderlich.

Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?

Als krankgeschriebener Mitarbeiter hast Du Anrecht auf volle Gehaltszahlung. Dazu gehören ebenso die Zuschläge für Sonn- und Feiertage, Nachtschichten, eventuelle Gefahrenzulagen, usw. Allerdings bleiben auch die Steuern und anderen Abgaben gleich.

Falls es sich um ein Grundgehalt handelt, ist die Berechnung simpel. Dieses Grundgehalt bekommst Du dann 42 Tage lang (sechs Wochen) auf Dein Konto überwiesen.

Wenn Deine Arbeit gemäß Stundenlohn honoriert wird, ist die Berechnung schon aufwendiger. Als Basis zur Berechnung dient dann der Stundenlohn, der mit der im Durchschnitt gearbeiteten Stundenzahl multipliziert wird. Auch bei 520 Euro-Arbeitskräften gestaltet sich die Berechnung schwieriger.

Falls Dein Einkommen von Monat zu Monat differiert, wird der monatliche Durchschnittswert der letzten drei Monate ermittelt. Überstunden werden dann berücksichtigt, wenn sie zuvor regelmäßig geleistet und bezahlt worden sind.

Lohnfortzahlung wegen Schwangerschaft?

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, sie fällt also nicht unter das Lohnfortzahlungsgesetz. Für schwangere Mitarbeiterinnen wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ins Leben gerufen. Aus diesem geht hervor, dass Schwangere sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Ihr Anspruch auf Gehaltszahlung bleibt in dieser Zeit erhalten.

Falls eine schwangere Mitarbeiterin arbeitsunfähig wird, greift § 18 des Mutterschutzgesetzes. Sie erhält während ihres Krankenstandes Mutterschutzlohn.

Erhalte ich eine Lohnfortzahlung, wenn mein Kind krank ist?

Eine Lohnfortzahlung bekommt nur die Person, mit der der Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung anfechten?

Krankmeldungen und Krankschreibungen können vom Arbeitgeber angefochten werden, wenn sie sich beispielsweise genau mit der Kündigungsfrist decken oder dem Arbeitgeber der Eindruck entsteht, dass die Krankmeldung die Antwort des Arbeitnehmers auf einen nicht genehmigten Urlaub ist.