Ein Krankenschein, auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bekannt, ist ein medizinisches Dokument, das bestätigt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann. Es dient dazu, den Arbeitgeber über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu informieren. Jeder Arbeitnehmer, der krank ist, sowie Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, haben Anspruch auf einen Krankenschein. Seit dem 1. Januar 2023 ist der „digitale gelbe Schein“ eingeführt worden, der direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse gesendet wird. Dies entbindet die Arbeitnehmer von der Pflicht, den Schein selbst beim Arbeitgeber einzureichen. Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen ein papierbasierte Krankenschein noch benötigt wird, wie z.B. bei Krankheiten von Kindern, Krankschreibungen von Privatärzten, bei Reha-Aufenthalten oder im Urlaub. Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls eine Papierform zu verlangen.

Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die Krankmeldung in digitaler Form. Sie wird von der ärztlichen Praxis über eine technische Schnittstelle direkt an die Krankenkasse gesendet, was bedeutet, dass der Patient sich nicht mehr selbst um den Versand kümmern muss. Die eAU enthält Informationen wie den Namen des Patienten, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und bei einem stationären Krankenhausaufenthalt dessen Beginn und Ende. Seit dem 1. Januar 2022 senden alle Vertragsärzte die eAU an die Krankenkassen, wenn die technischen Voraussetzungen in den Praxen vorhanden sind. Ab dem 1. Juli 2022 ist die Verwendung der eAU verpflichtend. Die Krankenkassen benötigen dann keinen weiteren Nachweis vom Patienten. Der Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit können die Arbeitsunfähigkeitsdaten direkt bei der Krankenkasse abrufen.

Was ist der Unterschied zwischen der elektronischen AU und der Papierform?

Der Hauptunterschied zwischen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und der Papierform liegt in der Art der Übermittlung. Während die elektronische AU digital über ein IT-System, wie beispielsweise die Telematikinfrastruktur, an die zuständige Krankenkasse gesendet wird, muss die Papierform physisch übermittelt werden. Dies kann sowohl Zeit als auch Kosten sparen und ermöglicht es den Krankenkassen, die AU schneller zu verarbeiten und Leistungen schneller auszuzahlen. Inhaltlich sind beide Formen jedoch identisch. Bei technischen Problemen oder wenn eine Übermittlung aus dem Ausland erfolgen muss, kann es jedoch notwendig sein, die AU in Papierform auszustellen. In diesem Fall wird sie ausgedruckt und physisch übermittelt. Für spätere Dokumentationen werden die Daten der AU durch einen ausgedruckten Barcode digitalisiert und den Arbeitgebern digital zur Verfügung gestellt.

Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Krankenschein?

Sobald der Arbeitnehmer einen Krankenschein erhält, muss er diesen unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzeigen. Auf diesem Schein sollten genaue Angaben zur Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermerkt sein. Während der Krankheit ist der Arbeitnehmer zudem verpflichtet, jegliches Verhalten zu vermeiden, das die Genesung verschlechtern oder gefährden könnte. Sollte der Arbeitnehmer trotz des Krankenscheins arbeiten, stellt dies einen Verstoß gegen die ärztliche Anweisung dar und kann ernsthafte Konsequenzen haben, wie zum Beispiel eine Abmahnung oder Kündigung vom Arbeitgeber. Zudem kann der Versicherungsschutz des Arbeitnehmers in diesem Fall erlöschen. Es ist daher enorm wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Pflichten im Zusammenhang mit einem Krankenschein ernst nehmen und sich an die Vorgaben halten.

Ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Krankmeldung des Arbeitnehmers bei der Arbeit?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt nicht die Krankmeldung des Arbeitnehmers bei der Arbeit. Der Arbeitnehmer ist weiterhin verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen. Der digitale Krankenschein hat lediglich den „gelben Zettel“ ersetzt. Die Daten zur Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers werden von der Arztpraxis an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt, von wo aus sie der Arbeitgeber elektronisch abrufen kann. Die elektronische Meldeverfahren ist allerdings nur für gesetzlich Versicherte zugänglich. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und jede Abfrage durch den Arbeitgeber wird anhand des Datenbestandes der Krankenversicherung auf dessen Aktualität überprüft.

Benötige ich auch im Urlaub einen Krankenschein, wenn ich krank werde?

Wenn du im Urlaub krank wirst, benötigst du theoretisch auch einen Krankenschein. Dies dient als Nachweis, dass du krank bist und nicht in der Lage, zu arbeiten. Damit hast du Ansprüche gegenüber deinem Arbeitgeber, der Arbeitsagentur und deiner Krankenkasse, wie zum Beispiel auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. Wenn deine Krankheit länger andauert als auf dem Krankenschein angegeben, muss dir dein Arzt eine Folgebescheinigung ausstellen.

Seit 2023 hat sich das Verfahren jedoch vereinfacht: Wenn du krank wirst, erhältst du eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von deinem Arzt. Diese wird digital und sicher an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber gesendet, so dass du dich nur noch bei deinem Arbeitgeber krankmelden musst.

Auch wenn du im Urlaub krank wirst, gilt also: Du benötigst eine Bescheinigung, musst dich jedoch nicht um die Weitergabe kümmern. Das macht dein Arzt für dich. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn du arbeitslos bist, musst du dich selbst noch um die Weitergabe der Bescheinigung kümmern.