Du bist krank und kannst nicht zur Arbeit gehen? Zum Glück bist Du da gesetzlich abgesichert. Die Fortzahlung Deines Lohns im Krankheitsfall regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Dieses Gesetz schützt Dich vor existenziellen Schwierigkeiten, wenn es Dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, zur Arbeit zu kommen.
Was ist dieses Gesetz genau und was beinhaltet es?
Die genaue Definition dieses Gesetzes lautet:„Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall“. Das Entgeltfortzahlungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitenden die Gehälter oder Löhne im Krankheitsfall für sechs Wochen ohne Abzüge weiterzuzahlen. Dies gilt auch an den gesetzlichen Feiertagen. Für die Ausübung der Tätigkeit im Homeoffice gibt es Sonderregelungen.
Wann und wie muss der Arbeitgeber über die Krankmeldung informiert werden?
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, den Arbeitgeber umgehend über ihren Krankenstand informieren. Dazu gehört auch, dass Du Deinem Chef mitteilst, wie lange Du wahrscheinlich ausfallen wirst. Das gibt ihm Planungssicherheit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf im Betrieb.
Am besten, Du schreibst Deinem Arbeitgeber kurz eine Mail oder rufst ihn an. Deine Krankmeldung muss spätestens am vierten Tag Deines Fernbleibens dem Arbeitgeber vorliegen. Die AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) kann vom Arbeitgeber aber auch schon am ersten Tag verlangt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fortzahlung des Entgelts erfüllt werden?
Die Zahlung Deines Gehalts im Krankheitsfall ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehört die Vorlage einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Darüber hinaus darf kein Selbstverschulden bei der Erkrankung beziehungsweise bei der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Wenn Du zum Beispiel einem riskanten Hobby nachgehst und einen Unfall hast, kann es sein, dass das Gesetz in Deinem Fall nicht greift.
Außerdem ist Grundvoraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ohne Unterbrechungen besteht. Nur dann muss der Arbeitgeber zahlen. Bist Du erst kürzlich in der Firma, ist Deine Krankenversicherung für die Gewährleistung eines Krankentagegelds zuständig.
Weitere Gründe für eine Krankschreibung mit Entgeltfortzahlung sind:
- Sterilisation
- Schwangerschaftsabbruch
- Ärztlich bescheinigte Notwendigkeit einer präventiven Maßnahme oder Rehabilitation zur Wiederherstellung der Gesundheit des Mitarbeitenden.
Wie ist das, wenn ich Teilzeit arbeite?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG) gilt gleichermaßen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende. Es ist auch unerheblich, ob Du einen Vollzeitvertrag hast, teilzeitbeschäftigt bist oder einem Minijob nachgehst.
Ich habe kein festes Monatsgehalt- wie hoch ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall den vollen Lohn (§ 4 EntgFG). Anders verhält es sich, falls Dein Gehalt in der Höhe variiert.
Wenn Dein Monatslohn aufgrund unterschiedlich geleisteter Stundenanzahl nicht immer der gleiche ist, wird das Durchschnittsgehalt berechnet. Überstunden werden hierbei nicht berücksichtigt. Bei Kurzarbeit kommt das verringerte Arbeitsentgelt als Basis zur Anwendung.
Wann ist der Arbeitgeber von einer Lohnfortzahlung befreit?
Wenn Arbeitnehmende die Frist zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit versäumt haben oder die AU nicht pünktlich vorliegt, darf Dein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern (EntgFG § 7).
Welche Gründe gibt es noch?
- Selbstverschuldung des Arbeitsausfalls (§ 2 EntgFG).
- Es besteht Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten.
Das ist dann gegeben, wenn ein/e Mitarbeitende/r durch eine dritte Person verletzt wird und die betroffene Person dadurch Anspruch auf Schadensersatz hat. Ergibt sich dadurch eine Arbeitsunfähigkeit, geht der Anspruch auf Schadensersatz anteilig auf den Arbeitgeber über. Der Arbeitgeber kann Schadensersatzleistungen bis zur vollen Gehaltshöhe fordern- darin sind auch die Sozialabgaben enthalten. Behält die/der zu Schaden gekommene Beschäftigte den Schadensersatz jedoch in voller Höhe, entfällt die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung.
Ich bin länger als sechs Wochen krank- was nun?
Die Limitierung des Entgeltfortzahlungsanspruchs auf sechs Wochen bezieht sich auf jede Arbeitsunfähigkeit der oder des Mitarbeitenden. Bei jeder neuen Erkrankung wird wieder für bis zu sechs Wochen Entgelt während des Arbeitsausfalls gezahlt. Erkrankt die oder der Beschäftigte erneut und ist die Krankheit die gleiche, werden die Ausfallzeiten zusammengefasst. Der Arbeitgeber muss den Lohn in dem Fall für insgesamt sechs Wochen weiterzahlen. Arbeitnehmende haben bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Erkrankung bloß dann Anspruch auf weitere sechs Wochen Gehaltsfortzahlung, wenn sie sich mindestens sechs Monate nicht aus demselben Grund arbeitsunfähig gemeldet haben oder die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung mindestens zwölf Monate zurückliegt.
Wenn Du länger als sechs Wochen am Stück krank bist, übernimmt Deine gesetzliche Krankenversicherung Deine finanzielle Unterstützung- in dem Fall steht Dir Krankentagegeld zu.
Wie hoch ist das Krankentagegeld?
Wenn Du länger als sechs Wochen krank bist, tritt das Krankentagegeld von Deiner Krankenkasse an die Stelle der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieses Krankentagegeld beträgt 90 % Deines Gehalts. Es wird Dir maximal 72 Wochen lang von Deiner KV gezahlt.
Kann ich mit einer Entgeltfortzahlung bei einer Kündigung rechnen?
Auch wenn das Arbeitsverhältnis aufgekündigt ist, ist das Gesetz zur Entgeltfortzahlung bindend. Voraussetzungen dafür sind:
- Dein Arbeitgeber kündigt Dir aufgrund Deiner Arbeitsunfähigkeit
- Wenn Du als Arbeitnehmer/in fristlos kündigst, weil der Arbeitgeber Dir einen triftigen, belegbaren Grund geliefert hat.
Wann habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit im Zusammenhang mit einer Kündigung?
Dein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall erlischt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Dann bedarf es außerdem keiner Kündigung.
Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem anderen Beweggrund kündigt als den obengenannten.
Darf mir der Arbeitgeber während meiner Krankschreibung kündigen?
Dein Arbeitgeber darf Dir während Deiner Krankschreibung kündigen. Der Zugang der Kündigung wird durch die persönliche Aushändigung nachgewiesen. Oder das zugestellte Einschreiben dokumentiert den Erhalt. Maßgebend ist zudem das darauf vermerkte Datum.
Kann ich arbeiten, obwohl ich krankgeschrieben bin?
Eine AU ist nicht an ein Arbeitsverbot gekoppelt. Rechtlich gesehen darf die oder der Beschäftigte trotzdem zur Arbeit gehen. Hier hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht und muss entscheiden, ob die Aufnahme der Tätigkeit trotz Krankschreibung genehmigt werden kann. Der Krankenversicherungsschutz und die Unfallversicherung bestehen weiterhin. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass der Arbeitnehmer seine Gesundheit durch eine Wiederaufnahme der Arbeit während der Krankschreibung nicht aufs Spiel setzt. Außerdem muss der Arbeitgeber überprüfen, ob durch die zu frühe Wiederaufnahme der Arbeit die Kollegen nicht gefährdet werden. Dies ist zum Beispiel bei einer ansteckenden Krankheit der Fall.
Der Arbeitgeber darf allerdings nicht vom Arbeitnehmer verlangen, während der Krankschreibung im Homeoffice zu arbeiten. Eine Krankschreibung beinhaltet, dass die oder der Beschäftigte arbeitsunfähig ist und die Arbeit temporär niederlegt zwecks Genesung und Erholung.