Du leistest gute Arbeit, Dein Job macht Dir Spaß, die Work-Life-Balance ist okay? Zum Rundumzufriedenheits-Paket gehört natürlich trotz aller Motivation und Leistungsbereitschaft auch die Erholungszeit – Dein Urlaubsanspruch. Doch wie berechnet sich dieser genau? Bekommen alle Mitarbeiter die gleiche Anzahl an Urlaubstagen? Oder variiert das von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle und Position, oder ist dies gesetzlich einheitlich vorgeschrieben? Wir geben Dir hier die wichtigsten Basiskenntnisse an die Hand, mit denen Du Deinen Urlaubsanspruch selbst berechnen kannst.

Vollzeit oder Teilzeit: Wie viel Urlaubstage stehen mir zu?

Egal, ob Du vollzeitbeschäftigt bist oder Teilzeit arbeitest, gemäß dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer das Anrecht auf mindestens 20 Werktage Erholungsurlaub.

Es gibt allerdings einige Sonderregelungen, die die Berechnung der zustehenden Urlaubstage für den Laien erschweren.

An folgenden Grundregeln kannst Du Dich orientieren:

  • Der volle Urlaubsanspruch steht Mitarbeitern nach sechs Monaten im Betrieb zu.
  • Bei einer 6-Tage-Woche hast Du als Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf 24 Urlaubstage.
  • Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr.
  • Tarifverträge weichen davon ab. Sie enthalten meist einen höheren Urlaubsanspruch, von dem der Mitarbeiter profitiert.
  • Nicht genommene Urlaubstage darfst Du ins Folgejahr übertragen. Beachte allerdings, dass diese bis zum 31. März eingelöst werden müssen.
  • Nicht beanspruchte Urlaubstage verfallen nach dem 31. März des Folgejahres.

Wo kannst Du nachlesen, wie viel Urlaub Dir als Arbeitnehmer zusteht?

Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer ist in der Regel im Arbeitsvertrag verankert. Es gibt allerdings auch branchenabhängige Tarifverträge. Ungeachtet dessen, ob Du einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag unterzeichnet hast –  in Deutschland haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub, den das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorschreibt. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, Dir den Urlaub, der Dir zusteht, zu gewährleisten.

Was sind gesetzliche Werktage?

Aus dem gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch laut § 3 BUrlG gehen mindestens 24 Werktage hervor. Montag bis Samstag zählen zu den gesetzlichen Werktagen. Sonntage und Feiertage gehören nicht dazu.

Der gesetzlich geregelte Mindesturlaub von 24 Werktagen geht also von einer 6-Tage-Woche aus.

Ist im Arbeitsvertrag von 5 Arbeitstagen die Rede, muss der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters dementsprechend angepasst werden.

Mein Urlaubsanspruch: Wie wird er berechnet?

Die Formel zur Berechnung lautet:

Nominaler Urlaubsanspruch geteilt durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage mal der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage.

Daraus ergibt sich ein nominaler Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.

Nominaler Urlaubsanspruch: Was versteht man darunter?

Der nominale Urlaubsanspruch bezeichnet die Anzahl an Urlaubstagen, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag fixiert ist.

Anders verhält es sich bei schwerbehinderten Arbeitnehmern.

Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung haben nach § 208 Absatz 1 SGB IX, ausgehend von einer 5-Tage-Arbeitswoche, Anspruch auf einen Zusatzurlaub von 5 Tagen.

Ich habe einen Teilzeitvertrag: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Wenn Du als Arbeitnehmer in Teilzeit weniger als fünf Tage pro Woche arbeitest, werden die vertraglich festgeschriebenen wöchentlichen Arbeitstage mit vier multipliziert. Daraus ergibt sich, dass jedem Beschäftigten, ungeachtet der Einteilung oder Höhe seiner zu erbringenden Arbeitsstunden, vier Wochen Urlaub jährlich zustehen.

Falls Du übers Jahr von Vollzeit in Teilzeit bei Deinem Arbeitgeber wechselst, bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich – vorausgesetzt, an der Anzahl der Wochenarbeitstage ändert sich nichts.

Wann gibt es Sonderurlaub?

In Einzelfällen besteht für Arbeitnehmer:innen die Option, Sonderurlaub zu beantragen. Dieser wird zu den gesetzlichen Urlaubstagen addiert und nach Genehmigung des Antrags vom Arbeitgeber bezahlt.  Arbeitnehmer:innen können diese Gewährleistung jedoch nicht gesetzlich geltend machen. Der Anspruch auf Sonderurlaub folgt keiner konkreten gesetzlichen Regelung.

Gemäß § 616 BGB ist dann von einem Anspruch auf Sonderurlaub auszugehen, wenn Arbeitnehmer:innen durch einen persönlichen Grund unverschuldet temporär nicht fähig sind, sind, ihre Arbeitspflichten zu erledigen. Dazu zählt unter anderem ein Todesfall in der engen Familie (gilt auch für Ehepartner). Dem Beschäftigten stehen dann zwei bezahlte Sonderurlaubstage zu.

Bezüglich Sonderurlaub existieren spezielle Abweichungen. Im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) wird zum Beispiel bestimmten Beweggründen jeweils eine feste Anzahl an Sonderurlaubstagen zugeteilt.

Es gibt Sonderurlaub aber auch aus anderen privaten Gründen. Dazu gehören:

  • Eigene Hochzeit (1 Tag)
  • Geburt des eigenen Kindes (der Vater bekommt 1–3 Urlaubstage)

Ich ziehe um – steht mir Urlaub dafür zu?

Du planst einen Umzug, willst dafür nicht Deine regulären Urlaubstage opfern? Hier kannst Du leider nicht einfach auf Sonderurlaub pochen.

Ob Dir für den Umzug Sonderurlaub gemäß § 616 BGB genehmigt wird, ist nicht sicher und nicht automatisch einforderbar. Dieser Sonderurlaub wird normalerweise nur gewährt, wenn betriebliche Gründe im Kontext Deines Umzugs stehen. Private Anlässe sind davon leider ausgeschlossen. Eine Freistellung in Verbindung mit einer Lohnfortzahlung für die Umzugstage kannst Du nicht einklagen.

Ich muss zum Arzt, bekomme ich Sonderurlaub?

Einen Arzttermin solltest Du in Deine Freizeit legen, während der Arbeitszeit ist dies nur in Ausnahmefällen möglich bzw. es muss ein gravierender Grund dafür vorliegen.

Gemäß § 616 BGB braucht Dein Arbeitgeber nur dann Sonderurlaub zuzustimmen, wenn Du als Arbeitnehmer starke Beschwerden hast, die keinen Aufschub dulden und eine umgehende medizinische Versorgung erfordern. 

Ausnahme: Die Arztpraxis hat während Deiner freien Zeit geschlossen oder Du musst etwa eine Blutentnahme in nüchternem Zustand durchführen lassen. In diesem Fall entbindet Dich Dein Arbeitgeber in der Regel von der Anwesenheitspflicht.

Ein Familienangehöriger ist erkrankt – bekomme ich Urlaub?

Das kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist es möglich, dass der Beschäftigte nach § 616 BGB vom Arbeitgeber inklusive Lohnfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum freigestellt wird. Besonderes Augenmerk gilt hier der notwendigen Pflege von Familienangehörigen – dies gilt als persönlicher Grund für das Fernbleiben der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und fällt unter Sonderurlaub.

Zum Personenkreis der in dieser Angelegenheit zu berücksichtigenden Familienangehörigen zählen:

  • Ehepartner:innen sowie Lebenspartner:innen,
  • Kinder der oder des Beschäftigten
  • Eltern
  • Geschwister

Mein Kind ist krank, kann ich Sonderurlaub bekommen?

Hier greift der Paragraf § 45 SGB V. Bezahlt freigestellt werden Elternteile, wenn ihr Kind unter 12 Jahre alt ist. Wenn Dein Kind bisher nicht das 13. Lebensjahr erreicht hat und erkrankt ist, darfst Du also der Arbeit bezahlt fernbleiben.

Ist der Sonderurlaub immer ein bezahlter Urlaub?

Wenn Sonderurlaub vom Arbeitgeber genehmigt wird, ist dieser zur Gehaltsfortzahlung gesetzlich verpflichtet. Unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Sonderurlaub des Mitarbeiters zur Anwendung kommt, ist jedoch nicht eindeutig dokumentiert. Wenn dringende persönliche Gründe Dein Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen, solltest Du umgehend das Gespräch mit Deinem Vorgesetzten suchen.

Achtung! Sonderurlaub gemäß § 616 BGB kann in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geändert oder komplett ausgehebelt werden. Prüfe also genau Deinen unterschriebenen Vertrag, bevor Du auf die Bewilligung von Sonderurlaub durch Deinen Arbeitgeber bestehst.