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Bereitschaftsdienst: vergütet oder nicht?

Bereitschaftsdienst ist eine Form der Arbeitszeitregelung, bei der Arbeitnehmer außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten zur Verfügung stehen, um im Bedarfsfall sofort einsatzbereit zu sein. Es handelt sich dabei um eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die vor allem in Branchen wie dem Gesundheitswesen, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr, der Polizei oder der Energieversorgung eingesetzt wird.

Der Bereitschaftsdienst stellt sicher, dass in Notfällen oder außerhalb der üblichen Arbeitszeiten eine schnelle Reaktion möglich ist. Arbeitnehmer, die im Bereitschaftsdienst tätig sind, müssen sich in der Regel innerhalb eines bestimmten räumlichen Radius aufhalten und innerhalb kurzer Zeit an ihren Arbeitsplatz kommen können. Dabei kann es sich um den Betrieb, eine Dienststelle oder eine andere zentrale Einsatzstelle handeln.

 
Welche Arten von Bereitschaft gibt es?

Es gibt drei Arten von Bereitschaft: Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Bei der Arbeitsbereitschaft muss der Mitarbeiter während der regulären Arbeitszeit ständig bereit sein, seine Arbeit wieder aufzunehmen, obwohl er gerade nicht aktiv arbeitet. Ein Beispiel hierfür sind Taxifahrer, die auf ihren nächsten Kunden warten.

Die Rufbereitschaft ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen, solange sie sicherstellen können, dass sie ihre Tätigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufnehmen können. Idealerweise sollte sich der gewählte Ort in der Nähe oder im Umkreis des Arbeitsplatzes befinden.

Der Bereitschaftsdienst hingegen zählt als gewöhnliche Arbeitszeit und der Arbeitgeber bestimmt den Aufenthaltsort der Arbeitnehmer. Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst kann der Mitarbeiter in Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft seinen Aufenthaltsort selbst auswählen. Es ist wichtig zu beachten, dass Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit gilt, wie es im Bereitschaftsdienst der Fall ist.

Bereitschaftsdienst kommt in zahlreichen Berufen zum Einsatz. Früher wurden hauptsächlich Ärzte und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Polizei und Sicherheitspersonal in Bereitschaft versetzt. Heute ist Bereitschaftsdienst in vielen modernen Branchen erforderlich, insbesondere bei technischen Jobs, um flexibel auf unvorhersehbare Änderungen reagieren zu können. Weitere Beispiele für Bereiche, in denen Bereitschaftsdienst benötigt wird, sind öffentlicher Personenverkehr, Energieversorgung, privater Sicherheitsdienst, Straßenunterhalt, Gebäudetechnik und Tierkliniken. Zunehmend ist auch in IT-Unternehmen Bereitschaftsdienst üblich, da Server und Software-Programme rund um die Uhr laufen und mögliche Probleme erfordern schnelle Lösungen.

Bereitschaftsdienst – Arbeitszeit oder nicht?

Bereitschaftsdienst ist arbeitsrechtlich gesehen Arbeitszeit. Dies geht aus § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz hervor. Daher muss die während eines Bereitschaftsdienstes geleistete Arbeitszeit in die Berechnung der gesetzlich zulässigen maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einfließen. Dies gilt auch für passive Zeiten und Ruhezeiten innerhalb eines Bereitschaftsdienstes.

Bereitschaftsdienst ist eine spezielle Form der Arbeitszeit, die zusätzlich zur regulären Arbeitszeit erbracht wird. Mitarbeiter müssen während dieser Zeit für ihren Arbeitgeber verfügbar sein, entweder direkt an ihrem Arbeitsplatz oder an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort. Sie müssen nicht durchgehend arbeiten, müssen ihre Tätigkeit aber auf Abruf innerhalb einer kurzen Frist aufnehmen können. Wenn keine Arbeit anfällt, können sie ihre Zeit frei gestalten, z. B. sich entspannen oder schlafen.

Die Einführung von Bereitschaftsdienst darf vom Arbeitgeber nicht ohne gültige Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag erfolgen. Ohne solche Regelungen können Mitarbeiter nicht zum Bereitschaftsdienst gezwungen werden und ihre Weigerung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei der Einführung von Bereitschaftsdienst müssen auch die grundlegenden Regelungen des Arbeitsschutzes beachtet werden, insbesondere im Hinblick auf Ruhezeiten und gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeiten. Bereitschaftsdienst muss bei der Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden voll angerechnet werden. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, so hat dieser bei der Einführung von Bereitschaftsdienst ein Mitbestimmungsrecht.

Wie ist Bereitschaftsdienst zu vergüten?

Die Vergütung von Bereitschaftsdienst wird normalerweise geringer als reguläre Arbeitszeiten angesehen. Dies liegt daran, dass der Arbeitnehmer in der Regel weniger belastet wird, da die Arbeitsbelastung während der Bereitschaftszeit geringer ist. In den Unternehmensverträgen wird ein Heranziehungsanteil festgelegt, der bestimmt, wie viel des regulären Stundenlohns der Arbeitnehmer während des Bereitschaftsdienstes erhält. Wenn beispielsweise der Heranziehungsanteil eines Arbeitnehmers 45% beträgt, erhält er 45% seines regulären Stundenlohns.

Bereitschaftsdienst kann je nach Länge und Zeitpunkt als Nacht- oder Sonntagsarbeit eingestuft werden, wobei entsprechende Zuschläge anfallen. Die Vergütung wird anhand verschiedener Faktoren berechnet, darunter die Anzahl der geleisteten Bereitschaftsdienste im Monat und die durchschnittliche Arbeitsleistung. Bei nicht-ärztlichen Einrichtungen wird der Bereitschaftsdienst im TVöD mit 25% vergütet, ab dem neunten Bereitschaftsdienst mit zusätzlichen 15%.

Bereitschaftsdienst kann nur angeordnet werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag vorliegt. Es wird erwartet, dass die Zeit ohne Arbeit während des Bereitschaftsdienstes überwiegt, daher wird der Arbeitnehmer in der Regel geringer vergütet.

Welche maximale Arbeitszeit pro Tag/Woche steht im Gesetz?

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche. Laut §3 des ArbZG beträgt die gesetzliche Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden täglich. Allerdings sind in Ausnahmefällen auch bis zu 10 Stunden pro Tag erlaubt. Jedoch gilt es, dass diese Überschreitungen innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden müssen. Diese Regelung bedeutet, dass innerhalb dieses Zeitraums, die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit dennoch bei 8 Stunden liegen muss.

Zum Beispiel, wenn ein Elektriker seit drei Monaten bis zu 10 Stunden täglich arbeitet, leistet er Mehrarbeit, da die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird. Sein Arbeitgeber ist daher verpflichtet, ihm in einem Zeitraum von 24 Wochen so viel Ausgleich zu gewähren, dass er im Schnitt wieder auf 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit kommt. Dieser Ausgleich kann durch einen freien Tag oder durch kürzere Arbeitstage erreicht werden.

In Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit darf in der Regel nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden, wenn man von einer 6-Tage-Woche ausgeht. Wenn jedoch 10 Stunden pro Tag gearbeitet wird, kann die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden ansteigen.

Bei einer monatlichen Betrachtung ergeben sich bei einer maximalen Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche rund 206,4 Stunden im Monat. Bei zulässigen Arbeitszeiten von 10 Stunden pro Tag und einer Sechs-Tage-Woche sind auch vorübergehend bis zu rund 260 Stunden Arbeitszeit pro Monat möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass in der gesetzlichen Arbeitszeit nicht der Arbeitsweg, aber Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst enthalten sind. Rufbereitschaft hingegen zählt nicht zur Arbeitszeit. Zudem muss der Arbeitgeber Mehrarbeit dokumentieren, um externe Kontrollen zu ermöglichen. Bei 8 Stunden Arbeit ist eine Ruhepause von 30 Minuten vorgesehen, bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten.

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