Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der einem Arbeitnehmer während oder in direktem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit zustößt. Auch Schüler, Studenten, ehrenamtlich Tätige und pflegende Angehörige sind im Rahmen ihrer Aufgaben gegen Unfälle versichert.
Sollte sich ein Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände oder während der Ausführung dienstlicher Aufträge verletzen, so handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall.
Allerdings endet der Versicherungsschutz, sobald der Arbeitnehmer zu privaten Aktivitäten übergeht, wie beispielsweise dem Essen in der Kantine oder dem Gang zur Toilette. Sollte ein Mitarbeiter auf dem Weg zu diesen Räumlichkeiten ausrutschen und sich dabei verletzen, so wird dies nicht als Arbeitsunfall gewertet, da diese Aktivitäten nicht im direkten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.
Arbeitsunfall Besonderheiten: Wegeunfall
Eine Besonderheit stellt der sogenannte Wegeunfall dar. Obwohl er nicht auf dem Betriebsgelände passiert, steht er in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und wird daher als Arbeitsunfall bewertet. Dies gilt auch für Personen, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnort und dem Ort ihrer Tätigkeit pendeln. Dabei hat der Versicherte die freie Wahl hinsichtlich der Fahrstrecke und des Verkehrsmittels, darf aber nicht von der gewählten Strecke abweichen oder die Fahrt für private Aktivitäten unterbrechen.
Arbeitsunfälle sind trotz sorgfältiger Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig vermeidbar und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit, insbesondere von Seiten der Personalabteilung. Nach einem Arbeitsunfall hat der Arbeitgeber bestimmte Pflichten zu erfüllen, insbesondere die Meldung des Unfalls an den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen: Was ist abgedeckt?
Der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen greift auch bei Aufgaben, die in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wie beispielsweise die Instandhaltung von Arbeitsgeräten. Auch bei der Teilnahme an Betriebsausflügen oder -feiern sowie bei Klassenfahrten und -feiern von Schülern besteht Versicherungsschutz, sofern diese Veranstaltungen von der jeweiligen Stätte organisiert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitsunfall ein Unfall ist, der in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht und während der Ausübung dieser Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zu oder von dieser Tätigkeit passiert. Der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen ist umfassend, endet jedoch, sobald private Aktivitäten ausgeübt werden.
Pflichten für Unternehmen
Unternehmen sind verpflichtet, für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen und präventive Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann es jedoch zu Arbeitsunfällen kommen, bei denen sowohl die Beschäftigten als auch das Unternehmen bestimmte Verpflichtungen und Rechte haben.
Die Unternehmensführung ist für die Sicherheit der Mitarbeiter verantwortlich und muss daher Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Diese Zwangsversicherung schützt das Unternehmen nicht nur selbst gegen Ansprüche, sondern auch alle anderen Mitarbeiter, die möglicherweise einen Arbeitsunfall verursachen könnten. Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
Vermeidung von Arbeitsunfällen
Die wirksamste Methode zur Vermeidung von Arbeitsunfällen ist die Prävention. Hierzu gehören alle organisatorischen Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit aller Mitarbeiter dienen. Dazu können beispielsweise Schutzausrüstungen, ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze und Sicherheitsunterweisungen gehören.
Je nach Branche und Arbeitsplatz können die Sicherheitsvorschriften jedoch variieren. Es ist wichtig, die jeweils relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen, wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, das Gerätesicherheitsgesetz oder die Strahlenschutzverordnung.
Es ist die Verantwortung des Unternehmens, die Gefährdung der Mitarbeiter zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen anzuordnen.
Meldung an die Unfallversicherung
Wenn ein Arbeitsunfall eintritt, gibt es strenge Vorgaben, wie und an wen dieser gemeldet werden muss. Arbeitgeber haben die Pflicht, den Unfall an die Unfallversicherung zu melden, die für die Kosten aufkommen soll. Wenn der verletzte Mitarbeiter länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss das Unternehmen der Versicherung sofort mitteilen, was passiert ist. Diese Meldung sollte innerhalb von drei Tagen erfolgen, bei schweren Verletzungen oder dem Tod des Arbeitnehmers sollte dies jedoch sofort geschehen.
Es kann Unklarheiten geben, ob ein Unfall als Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Freizeitunfall eingestuft wird, insbesondere wenn Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. In solchen Fällen ist es wichtig, die genauen Umstände des Unfalls zu überprüfen und zu klären, ob die gesetzliche Unfallversicherung greift.
Was zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt. Diese Leistungen umfassen nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch medizinische und rehabilitative Maßnahmen. Ein Unfallversicherungsträger, oft die Berufsgenossenschaft, prüft die übermittelten Angaben und entscheidet, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und welche Leistungen erbracht werden.
Zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehören Lohnfortzahlung, Verletztengeld und Krankengeld. Wenn du durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig wirst, entlohnt dich dein Arbeitgeber sechs Wochen lang mit Ihrem normalen Gehalt, gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
Nach diesen sechs Wochen hast du Anspruch auf das sogenannte Verletztengeld, das 80 Prozent Ihres Bruttolohnes beträgt. Dieses wird von der Krankenkasse ausgezahlt, die sich das Verletztengeld jedoch vom Unfallversicherer, meist der Berufsgenossenschaft, zurückholt.
Neben diesen finanziellen Leistungen sorgt die gesetzliche Unfallversicherung auch für medizinische Behandlung und Heilverfahren. Diese unterstützen Ihre Genesung und helfen bei der Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz. Als Arbeitnehmer musst du dich selbst um nichts kümmern, da die Unfallversicherung diese Leistungen koordiniert und bereitstellt.
In der Regel ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung keine Sachwerte, es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn durch das Leisten von erster Hilfe Sachschäden entstehen oder beispielsweise Ihre Brille durch einen Arbeitsunfall beschädigt wurde, werden diese ersetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die private Unfallversicherung unabhängig davon leistet, ob Ihr Unfall während Ihrer Arbeitstätigkeit oder in Ihrer Freizeit passiert ist. Bei der Allianz etwa legst du die für Ihre Bedürfnisse passende Versicherungssumme individuell fest und entscheiden beim Vertragsabschluss selbst, welcher Tarif und welche Zusatzleistungen für dich infrage kommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Genesung nach einem Arbeitsunfall spielt. Sie stellt sowohl finanzielle Leistungen als auch medizinische und rehabilitative Maßnahmen bereit und hilft Arbeitnehmern bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz.
Alle genauen Leistungen für einen Arbeitsunfall sind in Paragraph 1 des Siebten Sozialgesetzbuches in Absatz 2 beschrieben.
Welche Arbeitsunfälle sind nicht versichert?
Die Frage, welche Arbeitsunfälle nicht versichert sind, lässt sich anhand verschiedener Faktoren klären. Ein wichtiger Aspekt ist der Kontext, in dem sich der Unfall ereignet hat. Beispielsweise sind Umwege, die der Arbeitnehmer für private Zwecke wie Einkäufe vornimmt, nicht versichert. Der Versicherungsschutz entfällt auch, wenn der Arbeitsunfall auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen ist. Dies betrifft nicht nur Unfälle im Straßenverkehr, sondern auch solche, die sich direkt im Betrieb ereignen.
Ebenfalls ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Arbeitnehmer, die während ihrer Arbeitszeit privaten Angelegenheiten nachgehen. Dies wurde unter anderem durch ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2015 bestätigt. In diesem Fall ging es um eine Beschäftigte, die außerhalb der festgelegten Pausenzeiten zum Rauchen ging und sich dabei verletzte. Die Richter entschieden, dass sie keinen Unfallversicherungsschutz genießt.
Ein weiterer Grund für den Wegfall des Versicherungsschutzes ist die Ignoranz von Arbeitsschutzanweisungen. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht trägt und einen Unfall erleidet, wird er kein Geld von der Versicherung erhalten.
Fazit
Es ist wichtig zu verstehen, was genau als Arbeitsunfall gilt. Im Allgemeinen werden alle Unfälle von Arbeitnehmern, die während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zu dieser Tätigkeit passieren, als Arbeitsunfälle gewertet. Dazu zählen auch Wegeunfälle, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Neben der Arbeit selbst und den Wegen zur und von der Arbeit, sind auch Unfälle während Dienstreisen, betrieblichen Veranstaltungen und Teilnahmen an Berufsorganisationen versichert.
Wird ein Arbeitsunfall jedoch nicht rechtzeitig gemeldet und es treten Spätfolgen auf, kann die Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnen. Auch Sachwerte wie kaputte Kleidung oder Brillen werden in der Regel nicht von der Unfallversicherung übernommen. Daher ist es empfehlenswert, jeden Arbeitsunfall unverzüglich zu melden und sich bei Bedarf von einem Durchgangsarzt behandeln zu lassen.
Für geringfügig Beschäftigte gilt eine besondere Regelung. Sie sind sowohl bei der Minijob-Zentrale als auch bei der Unfallversicherung gemeldet und somit auch dann versichert, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsunfall noch nicht dem Unfallversicherungsträger gemeldet hat.