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Mutterschaftsgeld

Mit der Mutterschaft beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sich auch auf die Arbeit auswirkt. Es gilt Einiges zu beachten, Du hast u.a. Anspruch auf ein Maßnahmenpaket mit vielen Vorteilen. Das spezielle Package sichert Dich während dieser Zeit ab. Ein wichtiger Bestandteil der Sonderleistungen ist das Mutterschaftsgeld, das heißt, Du wirst finanziell unterstützt. Unter diesen Voraussetzungen kannst Du Deiner Mutterschaft und Deiner anschließenden Berufszeit in aller Ruhe und sorgenfrei entgegenblicken.

Mutterschaftsgeld: Was ist das?

Mutterschutzlohn gewährleistet die Fortzahlung Deines Einkommens und sichert Deinen Lebensunterhalt. Die Mutterschutzfrist startet in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Niederkunft.

Wichtig: Während Du Mutterschaftsgeld beziehst, darfst Du nicht arbeiten. Dies ist durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.

Was beinhaltet das MuSchG?

Das Mutterschutzgesetz ist für den Arbeitgeber bindend.

Es beinhaltet:

  • Mutterschaftsgeld
  • Gesundheitsschutz
  • Kündigungsschutz

Kann mir gekündigt werden?

Wenn Du in Mutterschutz bist, darf Dir nicht gekündigt werden. Dies betrifft den Zeitraum ab Eintritt und Mitteilung der Schwangerschaft sowie die vier Monate nach der Entbindung.

Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit. Darüber hinaus im Falle einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche.

Anders liegen die Dinge bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Dann ist der Kündigungsschutz mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses aufgehoben. Dies gilt auch, wenn der befristete Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft ausläuft.

Wer zahlt das Mutterschutzgeld?

Wenn Du gesetzlich versichert bist, erhältst Du Mutterschaftsleistungen von Deiner Krankenkasse. Anders verhält es sich, wenn Du gesetzlich familienversichert oder privatversichert bist. In dem Fall bekommst Du das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Das Mutterschaftsgeld wird einmalig ausgezahlt und beträgt maximal 210 Euro.

Dein Nettolohn liegt über 13 EUR netto pro Arbeitstag? Dann kannst Du Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beantragen. Arbeitgeberzuschuss kann bis zur Höhe des durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommens gezahlt werden. Auf diese Weise sollen Einkommensverluste verhindert werden.

Achtung: Wenn Du innerhalb eines Jahres über 410 Euro Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss bezogen hast, ist die Abgabe einer Steuererklärung für das betreffende Jahr obligatorisch. 

Was gilt es am Arbeitsplatz zu beachten, bevor ich in Mutterschutz gehe?

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers darf Deine Gesundheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet werden. Das heißt: Keine Überstunden mehr, keine  Schichtarbeit, keine Arbeitseinsätze mehr an Wochenenden und Feiertagen. Auch körperlich anstrengende Tätigkeiten sind tabu.

Wie bekomme ich das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist für Dich die Basis, um Deine Schwangerschaft und die Zeit danach unbelastet zu erleben. Um davon zu profitieren, musst Du allerdings selbst aktiv werden. Schritt eins ist, dass Du Deinen Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft informierst. Erst wenn er davon weiß, kann er die notwendigen Maßnahmen einleiten in Anlehnung an die Gesetzesvorschriften. Du solltest dem Personaler auch mitteilen, wann Dein voraussichtlicher Geburtstermin in. Dieser geht aus dem Mutterpass hervor. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nicht verpflichtend. Sollte die Personalabteilung dennoch einen Nachweis verlangen, darf sie dieses Attest zahlen.

Wenn Du gesetzlich versichert bist, musst Du einen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Deiner GKV stellen. Vergiss nicht bei Deiner Krankenkasse die ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft einzureichen und den voraussichtlichen Geburtstermin mitzusenden.

Erst danach kannst Du einen Arbeitgeberzuschuss beantragen, vorausgesetzt, Dein täglicher Lohn liegt über 13 EUR netto. Letzteres kann formlos über die Bühne gehen.

Falls Du privatversichert oder familienversichert bei der GKV bist, musst Du einen Antrag beim Bundesamt Für Soziale Sicherung einreichen. Dieses Formular findest Du online.

Wie lange erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Der Zeitraum beträgt in der Regel 14 Wochen. Diese Frist setzt sich aus sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung zusammen.

Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen:

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Niederkunft auf zwölf Wochen bzw. die nicht an Anspruch genommene Leistungszeit wird dazu addiert.

Auch falls gesundheitliche Probleme während der Schwangerschaft oder direkt  nach der Schutzfrist auftreten, die ärztlich attestiert werden, gibt es eine Sonderregelung. Bei einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot aus gesundheitlichen Gründen der Schwangeren, hat diese Mindestanspruch auf das Mutterschaftsgeld. Das Beschäftigungsverbot spricht der Arzt aus.

Kann mir als Schwangere vom Arbeitgeber gekündigt werden?

Wenn der Arbeitgeber nicht weiß, dass seine Mitarbeiterin schwanger ist, darf ihr gekündigt werden. Falls die Angestellte innerhalb der 14-tägigen Frist nach Kündigungserhalt ihre Schwangerschaft im Personalbüro meldet, ist die Kündigung unwirksam. Auch wenn die Frist von der schwangeren Mitarbeiterin überschritten wird, ist die Kündigung ungültig– unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber so schnell wie möglich von der Arbeitnehmerin über ihre Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird.

Grundsätzlich gilt: Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht gekündigt werden. Das Kündigungsverbot greift allerdings nur, wenn die Arbeitnehmerin ihre/n Vorgesetze/-n über ihre Schwangerschaft informiert hat.

Ich habe erst nach meiner Kündigung von meiner Schwangerschaft erfahren- was nun?

Grundsätzlich bist Du dazu verpflichtet, Deinen Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft zu unterrichten. Es gibt allerdings die unverschuldete Fristüberschreitung. Davon spricht man, wenn Du die Anzeichen einer Schwangerschaft zuvor nicht bemerkt hast. Oder wenn Du im Urlaub feststellst, dass Du schwanger bist. In jedem Fall musst Du Deinen Arbeitgeber umgehend informieren.

Bekomme ich Mutterschaftsgeld, auch wenn mir rechtswirksam gekündigt wird?

Wenn Dir in der Schwangerschaft rechtmäßig gekündigt wird, dann werden Dir die gleichen Mutterschaftsleistungen zuteil. Die GKV oder das Bundesamt für Soziale Sicherung ist für die finanzielle Unterstützung zuständig. Auch Dein Recht auf Arbeitgeberzuschuss bleibt davon unberührt.

Erhalte ich Mutterschaftslohn, wenn mein befristeter Vertrag während des Mutterschutzes endet?

Falls Dein Arbeitsvertrag aufgrund einer Befristung vor oder während der Zeit des Mutterschutzes endet, musst Du Deine Ansprüche ab Beendigung Deines Beschäftigungsverhältnisses bei Deiner Krankenversicherung geltend machen.

Wenn Du Mitglied der GKV bist, bekommst Du ab Arbeitsvertragsende bis zum Ende der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung

Falls Du privatversichert oder gesetzlich familienversichert bist, bleibt Dein Anspruch auf Mutterschaftsgeld ebenfalls bestehen.

Das Anrecht auf Arbeitgeberzuschuss entfällt hingegen, da Du in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehst.

Was ist, wenn ich arbeitslos und nicht krankenversichert bin?

Wenn Du arbeitslos bist und keine Krankenversicherung hast, kannst Du kein Mutterschaftsgeld beziehen. Du bekommst einmalig 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Das Mutterschaftsgeld ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Bist Du nicht versichert, erhältst Du auch kein Mutterschaftsgeld. Eventuell kannst Du finanzielle Unterstützung in Form von Bürgergeld beantragen oder eine andere Stelle für die Gewährleistung von Unterhalt finden.

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