Gute Stellenangebote haben eine hohe Nachfrage bei Bewerbern, es gibt viele fähige Kandidaten, die ernst zu nehmende Konkurrenten sind. Es kann von Vorteil sein, einen Probetag bei dem potenziellen neuen Arbeitgeber zu absolvieren. Beim Probearbeiten wird Deine Leistungsbereitschaft getestet und ob die Chemie zwischen Euch stimmt. Natürlich ist dies keine einseitige Angelegenheit. Auch Du wirst Dir in dieser Zeit darüber klar, ob dies der richtige Job und das richtige Unternehmen für Dich ist. Achte aber darauf, dass Du kein billiger Pausenfüller bist, sondern auch für Dein Probearbeiten über die Erfahrung hinaus entlohnt wirst. Außerdem ist es wichtig, dass diese Testphase nur kurz ist. Schließlich weißt Du, was Du Dir wert bist und wo Dein Weg beruflich hinführen soll. 

Um Unstimmigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, sollte der Probearbeitstag durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt werden. Einer der Benefits ist, dass Du in das Betriebsklima hineinschnuppern kannst und auch gleich Deine Kollegen in spe kennenlernst – alles ohne Verpflichtungen. Praxis ist immer besser als sich nur theoretisch mit Neuland zu befassen.

Probearbeit – Fluch oder Segen für Arbeitgeber und potenzielle Fachkraft?

Es kann auch für Dich als Fachkraft von Vorteil sein, dem Angebot Deines eventuell zukünftigen Chefs zuzustimmen und einen Probetag zu vereinbaren

Natürlich ist es mit Aufwand verbunden, neue Leute testweise in das Team zu bringen und mit den Aufgaben vertraut zu machen. Besser ist es trotzdem für den Arbeitgeber, Arbeit auf Probe zu befürworten, da er sich nicht festlegen muss und ohne große Umschweife absagen kann. Das ist natürlich gleichzeitig für Dich der Knackpunkt. Schließlich willst Du nicht umsonst arbeiten. Es ist zwar gut, Erfahrungen zu sammeln, aber über die Praktika-Zeit bist Du lange hinaus. Als unverbindliche Aushilfe solltest Du Dir zu schade sein. Prüfe also vorab, ob das Angebot Hand und Fuß hat.

Wie bereite ich mich aufs Probearbeiten vor?

Du kannst davon ausgehen, dass Dich der Personaler beobachten wird. Er wird sich Dein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten genauer ansehen, um erste Rückschlüsse zu ziehen. Außerdem ist Konfliktmanagement sein Thema. Auch Deine Teamfähigkeit und soziale Kompetenz zählen zu den Kriterien, die für ihn relevant sind. Informiere Dich zuvor gründlich über das Unternehmen und speichere Dir die Kontaktdaten aller Ansprechpartner ab. Außerdem sollten Motivation und gepflegtes, selbstbewusstes Auftreten zu Deinen Soft Skills gehören. 

Probearbeit im Arbeitsrecht: Arbeitsverhältnis oder Einfühlungsverhältnis?

Ein Einfühlungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im üblichen Sinne, gegenseitige Verpflichtungen sind nicht daran gekoppelt. Es hat sich bewährt, dass Arbeitgeber vor Beginn eines Einfühlungsverhältnisses eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bewerber treffen. Aus dieser sollte kurz und bündig hervorgehen, dass damit noch kein Arbeitsverhältnis geschlossen ist. Wird dies außer Acht gelassen, besteht das Risiko der Auslegung, dass die temporäre Arbeit im Unternehmen in ein Arbeitsverhältnis münden soll. 

Was sagt das Arbeitsrecht zum Probearbeiten?

Beim Einfühlungsverhältnis handelt es sich um ein Rechtsverhältnis gesonderter Art. Das Einfühlungsverhältnis hat das Ziel, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und die Zusammenarbeit während eines kurzen Zeitraums ausprobieren. Die Rechtsprechung erkennt das Einfühlungsverhältnis an. Der Kandidat für die ausgeschriebene Stelle kann sich in den Arbeitsplatz „einfühlen“. Er ist nicht zum Erbringen einer Arbeitsleistung verpflichtet. Der Bewerber ist außerdem nicht an die Einhaltung fester Arbeitszeiten gebunden. Die lose Zusammenarbeit kann jederzeit vom Personaler oder dem Kandidaten abgebrochen werden. Ein Einfühlungsverhältnis darf unentgeltlich erfolgen, es muss auch kein Mindestlohn an den eventuellen künftigen Mitarbeiter gezahlt werden.

Probearbeiten: Wie lange ist das laut Arbeitsrecht erlaubt?

Es gibt kein gesetzlich vorgegebenes Limit für das Probearbeiten. Normalerweise bieten Arbeitgeber die Probearbeit aber nicht länger als ein paar Tage an. Dies wäre nicht zumutbar für den Bewerber und hätte auch den Anschein, dass hier Deine Arbeitskraft ausgenutzt werden soll. Also Hände weg, wenn Du das testweise Arbeiten für eine Woche oder länger angeboten bekommst. Hier will dann nur jemand auf einfache Art und Weise an billige Arbeitskräfte kommen. Ein renommierter, seriöser Betrieb probiert nicht ständig neue Leute aus. 

Was ist der Unterschied zwischen Probearbeit und Probezeit?

Probearbeit und Probezeit unterscheiden sich in folgenden Punkten:

Probearbeit:

  • Noch kein Arbeitsverhältnis vorhanden, kein Arbeitsvertrag unterschrieben.
  • Ist kurz, dauert meist nur einen Tag.
  • Kann sich direkt an das Vorstellungsgespräch anschließen.
  • Du lernst die Tätigkeiten, die Du absolvieren sollst, kennen.
  • Du bekommst Einblick in das Betriebsklima und die Arbeitsanforderungen.
  • Der Arbeitgeber gewinnt einen ersten Eindruck von Dir als potenziellem zukünftigem Mitarbeiter.

Probezeit:

  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag obligatorisch vor der Arbeitsaufnahme.
  • Probezeit ist auf einige Monate festgelegt – die Dauer ist vertraglich fixiert.
  • Es gibt einen konkreten Starttermin für das Arbeitsverhältnis.
  • Dient der Einschätzung Deiner Arbeitsleistung.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber können prüfen, ob sie zueinanderpassen.

Arbeitsrecht: Muss das Probearbeiten bezahlt werden?

Probearbeit muss auf jeden Fall entlohnt werden, sagt das Arbeitsrecht. Auch wenn es sich nur um einen einzigen Probearbeitstag dreht. Eine schriftliche Vereinbarung regelt dies. Existiert dieses Papier nicht, liegt automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor.  

Was passiert, wenn sich Bewerber oder Bewerberinnen, die ohne Vertrag und Vergütung mitlaufen, beim Probearbeiten verletzen?

Verursacht der Bewerber einen Schaden in der Firma, wird dies über seine Haftpflichtversicherung reguliert. Hat der Kandidat während der Probearbeit einen Unfall, gilt dieser als Arbeitsunfall, der durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Die entlohnte Probearbeit ist immer gesetzlich unfallversichert. Bedingung dafür ist, dass ein Vertrag, genauer gesagt eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus dazu verpflichtet, die Probearbeit bei der seiner zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. 

Fazit:

Ein Probetag ist gut dafür geeignet, um auszuprobieren, ob die ausgesuchte Stelle in der gewählten Firma tatsächlich den eigenen Vorstellungen entspricht. Ein Bewerbungsgespräch kann nie einen praktischen Arbeitstag ersetzen, an dem man die potenziellen neuen Kollegen und Aufgabenbereiche kennenlernt. Allerdings muss rechtlich alles passen, damit es kein böses Erwachen gibt. Ohne ein Schriftstück, das die Probearbeit regelt, ist die testweise Zusammenarbeit ungesetzlich. Probearbeit ist gesetzlich klar definiert und muss bezahlt werden. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Bewerber zu entlohnen und eine Vereinbarung mit ihm zu treffen, die beiden Seiten gerecht wird. Beim Einfühlungsverhältnis sieht dies jedoch anders aus. Während einer Probearbeit zählt bekanntlich der erste Eindruck. Das Einfühlungsverhältnis ist als reine Kennenlernphase zu verstehen, in der der Personaler nicht an eine Lohnzahlung gebunden ist. Er hat viel freie Hand, kann Dein Verhalten prüfen und sich ein Bild von Deinen Kompetenzen machen. Von daher ist es vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit besser, den betreffenden gesetzlichen Passus genau zu kennen. Bei einem Vertrag mit Probezeit bist Du hingegen auf der sicheren Seite. Prüfe also genau, ob sich Probearbeiten für Dich lohnt.